Gewohnheitsverbrecher beantragen Strafnachlass für Einbruch in eine Kita

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (15.11.2023) um 9:30 Uhr im Saal sechs statt (Az: 7 NBs 1025 Js 17570/22 – Berufungssache). Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 30 Jahre alten, mehrfach und einschlägig vorbestraften, derzeit in Haft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach sowie einen 37 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften, derzeit in Haft befindlichen Angeklagten aus Wendelsheim wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.

Anfang Dezember 2022 sollen die Angeklagten in eine Kindertagesstätte mithilfe eines Schraubenziehers eingedrungen sein und diverse elektronische Geräte im Wert von mehr als 1.000,00 € sowie Bargeld entwendet haben. Sie sollen beabsichtigt haben mit dem Verkauf der Gegenstände ihren Betäubungsmittelkonsum zu finanzieren. Die Angeklagten haben sich umfassend geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach