“Erheblich und einschlägig” Vorbestrafter erneut ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (14.11.2023) um 9:30 Uhr im Saal sechs statt (Az: 7 NBs 1042 Js 4832/22 – Berufungssache). Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 42 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung und in Tateinheit mit Fahren ohne Versicherungsschutz unter Einbeziehung einer Strafe aus einem vorangegangenen Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.

Darüber hinaus wurde er wegen Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Es wurde ein Fahrverbot für 6 Monate sowie eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis von einem Jahr verhängt. Ende Mai 2022 soll der Angeklagte unter Betäubungsmitteleinfluss stehend in Idar-Oberstein mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er nicht im Besitz der für das Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen Fahrerlaubnis war.

Ihm soll auch bewusst gewesen sein, dass das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert war. Er soll daher vor Fahrtantritt ein Kennzeichen, welches nicht auf das Fahrzeug ausgegeben war, angebracht haben. In einem weiteren Fall soll der Angeklagte an einem Pkw Kennzeichen angebracht haben, welche nicht auf das Fahrzeug ausgegeben waren. Der Angeklagte hat sich umfassend geständig eingelassen. Die Berufung wurde mit der Hoffnung auf Strafrabatt eingelegt.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach