Bewohnerparken: Bestandsschutz für alle aktuellen Ausweisinhaber*Innen

Markus Schlosser hat es in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwochabend (8.11.2023) vollkommen unzweideutig erklärt: wer im November oder im Dezember 2023 seinen Bewohnerparkschein verlängern lässt, zahlt lediglich die aktuell gültige Verwaltungsgebühr in Höhe von 31 Euro im Jahr. Und für die Geltungsmonate im neuen Jahr nichts. Klar ist: verlängert werden kann natürlich nur ein Ausweis, der im November oder Dezember abläuft. Ausweise, die bis zum Januar 2024 (oder länger) laufen, können erst im neuen Jahr verlängert werden. Was bedeutet: dann ist die neue Gebühr fällig.

Der Bestandsschutz gilt ebenso für alle Bewohnerparker, deren Ausweise bereits in den letzten Monaten verlängert wurden. Diese müssen für die Monate im neuen Jahr nichts nachzahlen. Sondern berappen die neue hohe Gebühr erst ab dem Zeitpunkt einer von ihnen beantragten Verlängerung für das dann folgende Jahr. Ein Schnäppchen können also jetzt Personen machen, die schon bisher antragsberechtigt waren, aber aus welchen Gründen auch immer keinen Parkausweis beantragt haben. Und ihr Auto per Nachbarschaftshilfe auf Privatgrundstücken abstellen. Die können jetzt für 31 Euro eine Genehmigung schnappen, die im neuen Jahr das Vielfache kostet.