Gebühr fürs Anwohnerparken wird verzwölffacht: 360 statt 31 Euro

Für die rund 1.000 Inhaber eines Bad Kreuznacher Anwohnerparkscheines dürfte das ein harter Schlag werden. Ohne langes Drumherumreden kündigte Ordnungsdezernent Markus Schlosser am gestrigen Mittwochnachmittag (8.11.2023) in einer Sitzung des Finanzausschusses an, dass sich die Gebühr fürs Anwohnerparken zum 1. Januar 2024 von 31 auf 360 Euro verzwölffachen wird. Diese Entscheidung werde nicht vom Stadtrat (dieser wird am 30.11.2023 lediglich angehört), sondern allein von der Verwaltung getroffen. Eine Sozialklausel wird es laut Markus Schlosser nicht geben.

Die Verwaltung rechnet damit, dass etwa ein Viertel der aktuellen Inhaber eines Anwohnerparkscheines angesichts der erheblichen Preiserhöhung auf eine Verlängerung des Papieres verzichten wird. Und dann wies Schlosser in der Beantwortung einer Frage aus dem Ausschuss noch auf einen Trick hin, der die Erhöhung weit ins kommende Jahr verschiebt. Denn wer jetzt im November oder im Dezember 2023 seinen Anwohnerparkschein um ein Jahr verlängern lässt, muss nur die bis zum 31.12.2023 geltende Verwaltungsgebühr in Höhe von 31 Euro zahlen (und null Euro Zuschlag für die Nutzung in 2024).

Aktualisierung am 9.11.2023 um 23 Uhr: Der Text wurde am 9.11.2023 um 23 Uhr aktualisiert. Im Ursprungstext wurde irrtümlich behauptet, dass Anwohnerparkausweisinhaber, die ihre Genehmigung im November oder Dezember 2023 verlängern lassen, im neuen Jahr monatlich 31 Euro zahlen müßten. Gemeint war und richtig ist, dass diese Personen lediglich die Verwaltungsgebühr von 31 Euro zu zahlen haben. Und nichts für die Monate im kommenden Jahr. Die neue Gebühr von 360 Euro im Jahr wird erst für Ausweise fällig, die ab dem 1.1.2024 ausgestellt werden.