Leserbrief von Gernot Bach zu den Etatberatungen im Finanzausschuss

Leserbrief von
Gernot Bach

“Nicht nur die Aufsichtsbehörde wird dafür sorgen, das künftig Haushaltsberatungen nach strengeren “Spielregeln” stattzufinden haben. Dem “Wünsch Dir was” Konzert bei den jeweiligen Beratungen würden – wenn sich daran gehalten wird – auch durch die eigene, gemeinsam beschlossene Geschäftsordnung für den Rat Grenzen gesetzt. Hierin heißt es nämlich:

“Anträge, deren Annahme mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht eingestellt sind oder eine Erhöhung der Haushaltsansätze zur Folge haben würden, müssen g l e i c h z e i t i g einen rechtlich zulässigen und tatsächlich durchführbaren Deckungsvorschlag enthalten. Dies gilt auch für Anträge, mit denen Einnahmeausfälle verbunden sind”.

Auf diese Regelung hatte ich den Kämmerer unserer Stadt per 16. April 1922 hingewiesen und wollte wissen, wie viele Anträge von welcher Fraktion/Gruppierung -beschränkt auf die laufende Legislatur- unter Berücksichtigung dieser Vorschrift gestellt wurden bzw. ohne Berücksichtigung dieser Vorschrift gleichwohl gestellt wurden.

Ich wollte auch wissen, ob Anträge die keinen erforderlichen Deckungsvorschlag enthalten, überhaupt für beratungsfähig und hieraus folgernd für beschlussfähig erachtet werden. Der geneigte Leser muss nicht lange nachdenken oder raten: Eine Stellungnahme liegt mir bisher nicht vor !!!”