Tauschte der 32jährige Sponheimer kinderpornographische Dateien bei whatsapp?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider keine Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (9.11.2023) um 9:30 Uhr im Saal sechs statt (Az: 7 Ns 1022 Js 2932/21 – Berufungssache). Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 32 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Sponheim wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.000 Euro verurteilt. Der Angeklagte soll von Anfang August 2019 bis Mitte September 2019 Mitglied einer whatsapp-Gruppe gewesen sein.

In dieser sollen kinderpornographische Dateien ausgetauscht worden seien. In dem vorgenannten Zeitraum habe der Angeklagte fünf kinderpornographische Dateien, die bei einer Hausdurchsuchung Mitte April 2021 noch in seinem Besitz gewesen seien, übermittelt bekommen. Bei der Hausdurchsuchung Mitte April 2021 seien zudem zehn kinderpornographische Bilder und vier kinderpornographische Videos im Besitz des Angeklagten gewesen. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach im Wesentlichen bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach