Besuch bei der Ex endet mit räuberischer Erpressung + gefährlicher Körperverletzung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider keine Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (7.11.2023) um 9 Uhr im Saal sieben statt (Az: 2 KLs 1042 Js 14469/22). Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 54 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Hallgarten in einem Fall (Fall 1) eine (besonders) schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung sowie in einem weiteren Fall (Fall 2) zwei tateinheitliche gefährliche Körperverletzungen vor.
Fall 1:

Der Angeklagte soll Anfang März 2022 in Bad Kreuznach einen Mann mit Verletzungsabsicht und ohne erkennbaren Grund mit einem Stock einmal auf den Oberarm und einmal auf den Kopf geschlagen haben. Danach habe er den Mann aufgefordert, ihm sein Handy auszuhändigen. Der Mann sei dieser Aufforderung aus Angst vor weiteren Schlägen nachgekommen. Der Mann habe durch die Schläge mit dem Stock Kopfschmerzen und Schmerzen am Oberarm erlitten.

Fall 2:

Mitte September 2022 habe der Angeklagte nachts das Wohnhaus seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Bad Kreuznach aufgesucht. Als er bemerkt habe, dass seine ehemalige Lebensgefährtin sich mit drei weiteren Männern im Haus aufgehalten habe, habe er sich Zutritt zu dem Haus verschaffen wollen. Hierbei habe er ein mitgeführtes Pfefferspray eingesetzt. Im Zuge des Einsatzes jenes Pfeffersprays hätten seiner ehemaligen Lebensgefährtin die Augen und der Mund gebrannt. Einen der drei Männer, auf welchen der Angeklagte bereits in der Vergangenheit eifersüchtig gewesen sei, habe der Angeklagte mit einem etwa 60 cm langen Metallknüppel geschlagen.

Der Mann habe den ersten Schlag noch abwehren können, sei jedoch vom zweiten Schlag getroffen worden. Bei dem anschließenden Gerangel seien der Angeklagte und der Mann zu Boden gestürzt. Hierbei habe der Angeklagte sein Faustmesser aus seiner Gürteltasche gezückt und habe dem Mann damit mindestens einmal auf den Kopf geschlagen. Der Mann habe durch die Schläge mit dem Metallknüppel bzw. dem Faustmesser sowie durch das Gerangel mit dem Angeklagten eine leicht blutende Wunde am Hinterkopf, Schürfwunden am Oberschenkel und Schmerzen an der Nase erlitten. Sodann seien beide durch einen anderen Mann getrennt worden. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 14.11.2023 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach