Oberbürgermeister Emanuel Letz droht eine Verurteilung wegen Geheimniskrämerei

Beobachtet und kommentiert von unserem Redakteur
Claus Jotzo

2019 erreichte Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) ein erstes Transparenzurteil gegen die damalige Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer (SPD). Ein zweites folgte ein gutes Jahr später. Nicht lange danach wurde Kaster-Meurer krachend als OBin abgewählt. Ihr erfolgreicher Gegenkandidat Emanuel Letz (FDP) hatte den Einwohner*Innen wortwörtlich Beteiligung und Transparenz versprochen. Und doch ab dem ersten Tag die Hinterzimmerpolitik seiner Vorgängerin fortgesetzt. Jetzt droht die erste gerichtliche Quittung für diesen Wortbruch.

Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz wurde am gestrigen Mittwochvormittag die Klage der Fraktion Faire Liste / BüFEP gegen Emanuel Letz verhandelt (2 K 20/23.KO). Die Stadtratsmitglieder Wilhelm Zimmerlin und Gerhard Merkelbach akzeptierten die Nichtbeantwortung ihrer Anfrage vom 2. September 2022 durch den Oberbürgermeister nicht. Und nahmen, vertreten durch den Bad Kreuznacher Rechtanwalt Michael Wiesner, gerichtliche Hilfe in Anspruch. Das Ergebnis der mündlichen Verhandlung dürfte Emanuel Letz die ein oder andere schlaflose Nacht bereiten.

Denn der Vorsitzende Richter Volker Holly machte ein sehr weitgehendes Verständnis für die Informationsbedürfnisse der beiden Stadtratsmitglieder deutlich. In der Sache geht es um die erfolgsbezogenen Zusatzvergütungen (“Tantiemen”) der Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften. Zimmerlin und Merkelbach konnten schon vor der mündlichen Verhandlung im Schriftsatzaustausch überzeugend darlegen, warum die entsprechenden Informationen von entscheidungsrelevantem Interesse für die kommunalpolitischen Verantwortungsträger*Innen sind.

Das hatten Zimmerlin und Merkelbach dem OB bereits in wohlgesetzten Worten in der Anfrage im vergangenen Jahr mitgeteilt: “setzen die Vergütungskomponenten die Anreize für das Handeln der Geschäftsführung so, dass sie für die Zweckerreichung der Gesellschaft förderlich sind? Da die städtischen Gesellschaften unterschiedliche Aufgaben zur Daseinsvorsorge wahrnehmen und ein wichtiger Bestandteil der Organisation und Haushaltsführung der Stadt sind, ist für den Stadtrat die Frage der Vergütungsstrukturen der Geschäftsführer sehr bedeutsam”.

Diese sehr nachvollziehbare Argumentation hat Emanuel Letz nicht verstanden. Und verweigerte fortgesetzt die Antworten. Nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung gestern vor dem Verwaltungsgericht dürfte Letz schon bald per Gerichtsbeschluss zur Beantwortung der Fragen, “1. Nach welchen Kriterien bzw. nach welcher Formel berechnen sich die jeweiligen erfolgsbezogenen Vergütungen? und 2. bitte die Berechnungsergebnisse nachvollziehbar für die Jahre 2019 – 2021 darstellen” verpflichtet werden. Mit schlimmen Folgen für seine Glaubwürdigkeit. Der Bruch diverser Wahlkampfversprechen hat den gutgläubigen Teil seiner Wähler*Innen vom März 2022 bereits geschäftsüblich enttäuscht.

Eine rechtskräftige Verurteilung wegen verweigerter Transparenz wird Letz – und seine FDP – hinsichtlich des Kommunalwahlkampfes 2024 über diesen Frust weit hinaus anzählen. Bisher rechneten sich die Liberalen intern reich. Durch kräftiges wechselseitiges Schulterklopfen brachten sie ihre Kommunalwahlergebnishoffnungen in den eigenen Köpfen in deutlich zweistellige Größenordnungen. Bei einer Letz-Verurteilung ist sogar das 7%-Ergebnis vom Mai 2019 in Gefahr. Denn dann ist nicht nur der Lack ab. Dann ist das System Letz als gescheitert überführt. Nicht einmal zwei Jahre nach seiner Wahl. Gebrochene Wahlversprechen. Die Wahl falscher Berater*Innen. Und das Versagen bei der Verwaltungsführung.

Die Anfrage der Fraktion Faire Liste / BüFEP vom 2.9.2022 im Wortlaut:

“Vergütungsstruktur von Geschäftsführern der städtischen Gesellschaften

Sehr geehrter Herr Letz, im Hinblick auf die Vergütungsstrukturen der Geschäftsführer unserer städtischen Gesellschaften besteht leider Intransparenz. Dies gilt insbesondere für die Kriterien und Maßstäbe, nach denen sich die erfolgsbezogenen Komponenten der Vergütungen, z.B. die Tantiemen, bemessen. Dabei stellt sich u.a. die Frage: Setzen die Vergütungskomponenten die Anreize für das Handeln der Geschäftsführung so, dass sie für die Zweckerreichung der Gesellschaft förderlich sind? Da die städtischen Gesellschaften unterschiedliche Aufgaben zur Daseinsvorsorge wahrnehmen und ein wichtiger Bestandteil der Organisation und Haushaltsführung der Stadt sind, ist für den Stadtrat die Frage der Vergütungsstrukturen der Geschäftsführer sehr bedeutsam. Dies vorausgeschickt bitten wir gemäß § 33 Abs. 3 GemO für die folgenden Gesellschaften

• Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH (GUT)
• GEWOBAU GmbH Bad Kreuznach (GEWOBAU)
• Gesellschaft für Beteiligungen und Parken Bad Kreuznach mbH (BGK)
• Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe mbH Bad Kreuznach (BAD)
• Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach (SWK)

um schriftliche Auskunft zu folgender Frage: Nach welchen Kriterien bzw. nach welcher Formel berechnen sich die jeweiligen erfolgsbezogenen Vergütungen? Bitte die Berechnungsergebnisse nachvollziehbar für die Jahre 2019 – 2021 darstellen. Als Vertreter der Hauptgesellschafterin sollten Ihnen die erbetenen Auskünfte bereits vorliegen oder sie können Ihnen zeitnah zugearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wilhelm Zimmerlin (Fraktionsvorsitzender) gez. Gerhard Merkelbach (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)”