Endet die Fahrt ohne Fahrerlaubnis im Gefängnis?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider keine Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (20.10.2023) um 10:30 Uhr im Saal sechs statt (Az: 7 NBs 1023 Js 2717/23 – Berufungssache). Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat einen 35 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Swistal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Mitte Januar 2023 mit einem Pkw auf der B421 im Bereich Hecken am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben. Er sei sich hierbei bewusst gewesen, nicht im Besitz der für das Führen des Fahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach