4.500 Euro Strafe je gefälschtem Impfnachweis

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider keine Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (20.10.2023) um 9:30 Uhr im Saal sechs statt (Az: 7 NBs 1024 Js 16437/21 – Berufungssache). Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 59 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach, gegen welchen das Amtsgericht Bad Kreuznach einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen erlassen hat, gegen welchen der Angeklagte einen auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Einspruch eingelegt hat, zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 9.000 Euro verurteilt.

Nach dem Inhalt des Strafbefehls des Amtsgerichts Bad Kreuznach legte der Angeklagte Ende November 2021 in einer Apotheke in Bad Kreuznach einen auf seinen Namen ausgestellten gelben Impfausweis vor, in welchem zwei tatsächlich nicht erfolgte Covid-19-Schutzimpfungen bescheinigt wurden. Die Bescheinigungen erfolgten nicht durch die dort bezeichnete Ärztin, sondern durch eine nicht identifizierte andere Person, was der Angeklagte wusste. Er handelte in der Absicht, die Beschäftigten in der Apotheke über die angeblich erfolgte Covid-19-Schutzimpfung zu täuschen und ein digitales Covid-19-Zertifikat zu erhalten, welches ihm auch ausgehändigt wurde.

Weiterhin legte der Angeklagte nach dem Inhalt des Strafbefehls des Amtsgerichts Bad Kreuznach Ende November 2021 einer Mitarbeiterin seines Arbeitgebers auf Aufforderung dieser Mitarbeiterin den vorbeschriebenen gelben Impfausweis mit den dort bescheinigten, tatsächlich jedoch nicht erfolgten Covid-19-Schutzimpfungen vor, um die Mitarbeiterin zu täuschen und nicht jeden Tag einen Covid-19-Schnelltest vorlegen zu müssen. Anmerkung der Redaktion: die Beschränkung eines Widerspruches oder Einspruches auf den Rechtsfolgenausspruch bedeutet, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat einräumt und es in der Berufungsverhandlung nur noch um die verhängte Strafe geht (“Strafrabatt”).

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach