Bewährung oder Knast für Wiederholungtäter?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider keine Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (18.10.2023) um 9:30 Uhr im Saal sechs statt (Az: 7 NBs 1043 Js 12884/22 – Berufungssache). Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 32 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Diebstahls und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Im Fall 1 soll der Angeklagte Ende April 2022 aus den Geschäftsräumen eines Baumarktes in Idar-Oberstein eine Badarmatur sowie ein Smartlight im Gesamtwert von 201 Euro entwendet haben. Im Fall 2 soll der Angeklagte Mitte Juni 2022 mit einem Kleinkraftrad am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein teilgenommen haben. Er sei sich hierbei bewusst gewesen, nicht im Besitz der für das Führen des Kleinkraftrades erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach