Stadt gibt Fehler zu: Stadtanteil kann in Winzenheim doch höher ausfallen

In den am 26. September vom Planungsausschuss (PLUV) beratenen Unterlagen zur Einführung der “wiederkehrenden Beiträge” war bezogen auf den Durchgangsverkehr in Winzenheim ein gravierender Fehler vermerkt. Dort wurde behauptet, dass die Bretzenheimer Strasse durchgängig eine Kreisstrasse sei. Der für Erschließung und Ausbau im Stadtbauamt zuständige Mitarbeiter Klaus-Dieter Simon hatte diese unzutreffende Behauptung vor zwei Wochen sogar gegen Kritik aus dem Gremium verteidigt (diese Seite berichtete).

In der PLUV-Sitzung am gestrigen Mittwochabend (11.10.2023) entschuldigte sich Simon in aller Form für diese Falschinformation. Und bestätigte inhaltlich die Berichterstattung dieser Seite. Demnach sind weder die Marktstrasse noch die Bretzenheimer Strasse vom westlichen Ortseingang bis zum Plaggen in der Strassenbauträgerschaft des Kreises. Was gravierende Auswirkungen für den Stadtanteil hat. Der war bisher in den städtischen Vorschlägen mit 20% beziffert. Was bedeutet: 80% aller Ausbaukosten wären von den Winzenheimer Grundstückseigentümer*Innen zu tragen.

Da jetzt feststeht, dass ein erheblicher Teil des Durchgangsverkehres auf Stadtstrassen stattfindet, kann der Stadtanteil – wie dies schon für Planig vorgesehen ist – auf 25% hochgesetzt werden. Was den Anteil für die privaten Eigentümer auf 75% senken würde. Da die Regelung für Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte gelten wird, machen diese 5% auf die in dieser Zeit abzusehenden Zig-Millionen-Ausbaukosten einen Millionenbetrag aus, um den die privaten Grundstückseigentümer entlastet werden. Wenn der Ortsbeirat und der Stadtrat entsprechend beschliessen.

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