12 der 14 Abrechnungszonen für “wiederkehrende Beiträge” müssen neu zugeschnitten werden

Ab dem 1.1.2024 werden auch in Bad Kreuznach bei Strassenausbaumaßnahmen “wiederkehrende Beiträge” erhoben (diese Seite berichtete mehrfach). Obwohl die landesgesetzlich erzwungene Veränderung bereits seit dreieinhalb Jahren besteht, haben sich die städtischen Gremien erstmals vor zwei Wochen intensiv mit dem Thema beschäftigt. In einer Sondersitzung des Planungsausschusses (PLUV) am 26. September wurden die Pläne für die künftig 14 Abrechnungszonen vorgestellt. Das Gremium winkte die Vorlage diesbezüglich ohne Veränderung mit großer Mehrheit durch. Bereits 14 Tage später besteht Änderungsbedarf.

Die “Monster”-Zone 14 reicht vom Galgenberg im Osten der Stadt bis zum früheren US-Hospital im Südwest. Hier leben rund 30.000 Menschen.

Und zwar wegen eines aktuellen Urteils des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG). Dessen Rechtsprechung war zwar ausdrücklich auch in der PLUV-Sitzung benannt worden. Aber sich daraus ergebende Konsequenzen sind wohl weitergehender, als zunächst eingeschätzt. Jedenfalls teilte die Stadtverwaltung am Ende der Sitzung der Sitzung des Planungsausschusses am gestrigen Mittwochabend (11.10.2023) mit, dass 12 der 14 Zonen wegen zu eng gezogener Grenzen neu zugeschnitten werden müssen. Die rein mündlich, ohne jede schriftliche Unterlage gegebene Information erschien, den PLUV-Mitgliedern vollkommend ausreichend.

Die Frage des Oberbürgermeisters, ob eine abschließende Beratung der angedeuteten Veränderungen im PLUV gewünscht sei oder die Satzung samt allen Anlagen direkt am 30. November im Stadtrat entschieden werden solle, wurde aus dem Gremium gegen eine erneute Beratung im PLUV und für eine Endberatung im Stadtrat entscheiden. Hermann Bläsius (Grüne) fand die mündlich angerissenen “Veränderungen nachvollziehbar”. Günter Meurer (SPD) fand den Verwaltungsvortrag “sehr konstruktiv, sachlich, einsichtig” und schlussfolgerte daraus, dass der Stadtrat direkt entscheiden könne:

“Wir brauchen nicht noch mal einbezogen zu werden. Da vertraue ich den Ortsbeiräten und der Verwaltung”. Alfons Sassenroth (CDU) schloss sich dieser Einschätzung an: “wir hatten das im PLUV gehabt. Das wurde jetzt so toll vorgetragen, dass die Änderungen einfliessen. Ich denke wir gehen direkt in den Stadtrat. Deswegen direkt in den Stadt und Ende”. OB Letz kündigte an, erst nach der Entscheidung im Stadtrat am 30.11. in die Bürgerinformation zu gehen. “Das können wir aber erst machen, wenn wir wissen, wie ist denn der Stadtanteil überhaupt.” Auch dazu gab es keinen Widerspruch.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

10.10.2023 – “BüFEP und Faire Liste fordern Einwohnerversammlung zu den Wiederkehrenden Beiträgen”
08.10.2023 – “OB Letz macht Rückzieher: “wiederkehrende Beiträge” nicht auf Stadtrats-Tagesordnung”
06.10.2023 – “Bernd Burghardt’s Sarkasmus als Antwort auf den Rechtsbruch der Stadtverwaltung”
05.10.2023 – “Winzenheimer Ortsbeirat verlangt Beteiligung bei Entscheidung über “Wiederkehrende Beiträge”
29.09.2023 – “Stadtbauamt täuscht den Planungsausschuss mit falschen Angaben”
27.09.2023 – “Planungsausschuss beschließt 14 Zonen für “Wiederkehrende Beiträge”