BüFEP und Faire Liste fordern Einwohnerversammlung zu den Wiederkehrenden Beiträgen

Um so mehr Menschen davon erfahren, um so größer werden Unruhe und Kritik. Ab dem 1.1.2024 werden auch in Bad Kreuznach Strassenausbaukosten per “Wiederkehrender Beiträge” abgerechnet. Dazu wird das Stadtgebiet in 14 Abrechnungszonen aufgeteilt. In denen wird ein unterschiedlich hoher Stadtzuschuss gezahlt. So sind für Ebernburg und Bad Münster 20% geplant. Für andere Stadtgebiete 25 bis 30%. Diese fünf bis zehn Prozent Unterschied hören sich nicht viel an. Aber sie gelten für die kommenden Jahrzehnte. Oder länger.

Der Plan zeigt die von der Stadt vorgesehenen 14 Abrechnungszonen.

Und damit sind es Millionenbeträge, die von den einen weniger und den anderen mehr gezahlt werden müssen. Die entsprechende landesgesetzliche Verpflichtung besteht seit dreieinhalb Jahren. Auf den letzten Drücker will die Stadt jetzt noch schnell die entsprechenden Beschlüsse fassen lassen. Bisher vollkommen ausgeschlossen: die Einwohner*Innen. Die Fraktion Faire Liste und BüFEP möchte das ändern. In einem Initiativantrag für die Stadtratssitzung am Donnerstag dieser Woche (12.10.2023) schlagen Wilhelm Zimmerlin und Gerhard Merkelbach vor, dass die Stadtverwaltung eine Einwohnerversammlung durchführt.

Der Antrag der Fraktion Fraktion Faire Liste und BüFEP im Wortlaut:

“Dringlichkeits-Antrag zur Tagesordnung des Stadtrates am 12.10.2023
Betreff: Einberufung einer Einwohnerversammlung zum Thema “Einführung und Erhebung von Wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenausbau”
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Thematik der “Einführung und Erhebung von Wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenausbau” betrifft alle Grundstückseigentümer in unserer Stadt. Alle Bürger mit Grundbesitz werden danach ab 2024 immer wieder und in relativ kurzen Abständen mit erheblichen finanziellen Belastungen für den Ausbau von Straßen in die Pflicht genommen. Die Zahlungspflicht gilt im Gegensatz zur jetzigen Regelung dann auch für einen Straßenausbau weit entfernt vom eigenen Grundstück und für Straßen, deren Namen viele betroffene Bürger möglicherweise noch nie gehört haben.

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhebungs- und Berechnungsmodalitäten sind so undurchsichtig und komplex, dass die Stadt auf eine teure rechtliche Beratung und Unterstützung angewiesen war. Auch die von der Verwaltung nun vorgeschlagene Abgrenzung der 14 Abrechnungseinheiten lässt viele Fragen offen. Die größte Abrechnungseinheit umfasst ein Gebiet von rund 30.000 Einwohnern. Wer beispielsweise auf dem Kuhberg wohnt, zahlt künftig auch für die Straßen im Korellengarten und in den Weingärten. Die übrigen rund 22.000 Einwohner verteilen sich auf insgesamt 13 Abrechnungseinheiten.

Nicht nachvollziehbar sind auch die Stadtanteile an den Straßenausbaukosten: in manchen Gebieten 25% oder 30%, in anderen nur 20%; das macht über die Jahre einen großen Unterschied. Gewiss scheint nur eines: es wird teurer für die Bürger; allerdings liefert die Verwaltung dazu keine belastbaren Angaben. Obwohl seit drei Jahren bekannt ist, dass die Stadt die gesetzliche Regelung per Satzung umsetzen muss, hat sie sich nicht rechtzeitig darum gekümmert und versucht nun, das neue Verfahren in einer Hau-Ruck-Aktion über die Köpfe der Bürger hinweg durchzudrücken.

Eine angemessene Information und Anhörung der Bürger hat es bisher nicht gegeben. Darüber hinaus kann es nicht richtig sein, dass zwar die Ortsbeiräte in den Stadtteilen Winzenheim, Bosenheim usw. vor einer Beschlussfassung im Stadtrat laut Gemeindeordnung angehört werden müssen, jedoch den rund 40.000 Bürgern in der Kernstadt eine vergleichbare Möglichkeit der Beteiligung seitens der Verwaltung verwehrt wird. Der respektvolle Umgang gebietet es, auch die betroffenen Bürger in der Kernstadt zu informieren und anzuhören. Wir beantragen deshalb angesichts der massiven Betroffenheit der Bürgerschaft, dass der Oberbürgermeister unverzüglich eine Einwohnerversammlung gemäß § 16 der Gemeindeordnung “zum Zwecke der Unterrichtung der Einwohner und Bürger” einberuft.

Sollte sich die Verwaltung inhaltlich unserem Antrag anschließen, stellen wir anheim, dies als Dringlichkeitsvorlage in den kommenden Stadtrat am 12.10.2023 einzubringen. Alternativ könnte die Verwaltung unseren Antrag erledigen, indem der Oberbürgermeister die Einberufung und Durchführung einer Einwohnerversammlung vor der Beschlussfassung im Stadtrat von sich aus zusichert. Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Zimmerlin Gerhard Merkelbach”

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