Waren die Lebensmittel in der Handtasche doch nicht geklaut?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider keine Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (10.10.2023) um 9:30 Uhr im Saal sechs statt (Az: 7 NBs 1043 Js 13993/22 – Berufungssache). Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 59 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.600 Euro verurteilt. Die Angeklagte habe sich Ende Juni 2022 in einem Lebensmittelgeschäft in Bad Kreuznach aufgehalten.

Dort soll sie Tomaten, Weintrauben, Lachs, Aprikosen, Gurken, Pfirsiche und Kaki-Früchte im Gesamtwert von insgesamt 37,21 Euro in ihre Handtasche in der Absicht eingesteckt haben, die Waren nicht zu bezahlen. Nach Verlassen des Kassenbereichs sei sie von dem Ladendetektiv angesprochen worden. Dieser habe die Waren in ihrer Handtasche aufgefunden. Die Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.