Einschlägig vorbestrafter Angeklagter hofft auf Bewährung für Beleidigung, Unterschlagung pp

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider keine Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (20.9.2023) um 9:30 Uhr im Saal sechs statt (7 NBs 1044 Js 17025/21). Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen mehrerer Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt: Beleidigung, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen sowie Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahls sowie Beleidigung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Mit der eingelegten Berufung möchte der Angeklagte eine mildere Strafe, vor allem eine Aussetzung auf Bewährung, erreichen. Die Taten im Einzelnen:

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende September 2021 auf der Facebook-Seite einer Gaststätte in Bad Kreuznach folgende Aussage veröffentlicht haben: „Macht die Schwulette hier auf Tolerant (sic) und dann 2G“. Durch diese Aussage habe er die Ehre der Wirte des Brauwerks verletzen wollen.

Fall 2:

Mitte April 2022 soll der Angeklagte mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben. Hierbei sei er sich bewusst gewesen, nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

Fall 3:

Ende Mai 2022 soll der Angeklagte mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben. Hierbei sei er sich bewusst gewesen, nicht im Besitz der für das Führen des Kraftrades erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

Fall 4:

Anfang Mai 2022 sei der Angeklagte mit einem Pkw von Bad Kreuznach kommend in Fahrtrichtung BAB 61 gefahren. Hierbei sei er in Gensingen einer Verkehrskontrolle unterzogen worden. Er sei sich bewusst gewesen, nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Gegenüber den Polizeibeamten habe er seinen total gefälschten bulgarischen Führerschein zur Legitimation vorgezeigt.

Fall 5:

Ebenfalls Anfang Mai 2022 habe der Angeklagte sich in Bad Kreuznach von einer männlichen Person ein Fahrrad im Wert von 4.662 Euro geliehen. In der Folgezeit habe der Angeklagte beschlossen das Fahrrad nicht wieder zurückgeben. Vielmehr habe er es an einen Unbekannten veräußert. Auf Rückforderungen der männlichen Person habe er nicht mehr reagiert.

Fall 6:

Die männliche Person, von welcher sich der Angeklagte das Fahrrad geliehen habe, habe Mitte August 2022 bei der Polizei in Bad Kreuznach Anzeige wegen Unterschlagung gegen den Angeklagten erstattet. Daraufhin habe der Angeklagte unerlaubt ein Bild der männlichen Person, welches diese in einer Wohnung gezeigt habe, auf Facebook gepostet und das Bild mit „Polizeibekannter 31er“ betitelt (Übersetzung “31er” laut Wikipedia: “der Begriff ist synonym zu „Verräter“ und „Nestbeschmutzer“ sowie den umgangssprachlichen Bezeichnungen „Snitch“. Die Nutzung des Wortes kann im Rahmen des Ideolekts von einer gewohnheitlich genutzten Interjektion bis hin zur stark vulgären und pejorativen Beleidigung reichen”).

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach