Im Stadtgebiet freilaufender Hund verletzt Reh

Von unserem Mitarbeiter
Gerd Cremer

Bereits am 8. Juli kam es auf dem Naheuferweg in Bad Münster innerhalb des Kurparks zu einem hässlichen Verstoss gegen die örtliche Gefahrenabwehrverordnung. Eine Hundehalterin ließ ihren Vierbeiner verbotswidrig ohne Leine unkontrolliert herumlaufen. Der Hund verfolgte ein Reh und hat es schließlich an einem Zaun gestellt, wo es nicht mehr weiter flüchten konnte. Der Hund packte das Reh am rechten Hinterlauf. Eine unbeteiligte Passantin rannte hinzu und trennte den Hund vom Reh. Die Hundehalterin war im beschriebenen Sinne schon mehrfach auffällig.

Das am rechten Hinterlauf verletzte Tier konnte von seiner Retterin auf einem Video am Stadtrand Nikolaus-Lenau-Strasse aufgenommenen Video eindeutig identifiziert werden.

Aufgrund mehrerer Beschwerden wandte sich Ortsvorsteherin Dr. Bettina Mackeprang in den vergangenen Jahren schon mehrfach an das Ordnungsamt. Dessen Kontrollen vor Ort änderten das Verhalten der Halterin nicht. Einen Tag später erschien das am rechten Hinterlauf durch Hundebisse verletzte Reh am Standrand oberhalb der Nikolaus-Lenau-Strasse. Dort liegt ein Salzstein, der häufig von gleich mehreren Waldtieren aufgesucht wird. Erst gestern hat sich durch einen Bildabgleich ergeben, daß es sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um das selbe Reh handelt. Was zeigt, daß die Tiere den Stadtwald, die Parks und die Naheaue sehr großflächig nutzen.

Die Forstmitarbeiter rufen dazu auf, Hunde gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften immer an der Leine zu führen. Verstösse können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro und zusätzlichen Auflagen geahndet werden. “Wer seinen Hund wirklich liebt, erspart ihm durch Anleinen eine rechtlich mögliche Einziehung. Jeder sollte sich sein Haustier so wählen, dass es zu persönlichen Lebensbedingungen passt. Tiere, die Auslauf benötigen, werden von verantwortungsbewussten Haltern nicht innerstädtisch gehalten”, erklärt eine dazu befragte Fachperson (Name pp der Redaktion bekannt).