Schulbücher bis spätestens zum 21. Juli zurückgeben

Spätestens am 21. Juli 2023 (letzter Schultag) müssen Schulbücher, die im Rahmen der Schulbuchausleihe für das auslaufende Schuljahr genutzt wurden, zurückgegeben werden. Eine spätere Rückgabe nach dem 21. Juli 2023 ist nicht möglich. Dies hat das rheinland-pfälzische Bildungsministerium gegenüber der Kreisverwaltung noch einmal deutlich gemacht. Demnach können ab den Sommerferien keine ausgeliehenen Bücher mehr zurückgenommen werden.

Ausgeliehene Bücher, die bis zum Stichtag 21. Juli 2023 nicht abgegeben wurden, sind schadenersatzpflichtig und müssen den Sorgeberechtigten / Antragstellern in Rechnung gestellt werden. Grundsätzlich informieren die jeweiligen Schulen im Landkreis die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern darüber, wann die Rückgabetermine für ausgeliehene Bücher stattfinden. An diesen Terminen sollten sich die Teilnehmenden der Schulbuchausleihe orientieren.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach