Aufgespiesst: ein bißchen behindert steht der schon da …

Den Passanten gaben Beschilderung und Fahrzeugzustand des Pkw auf dem Parkplatz Hochstrasse Fragen auf: so ob die erhebliche Beschädigung der rechten Fahrzeugseite eine Folge behinderter Fahrfähigenkeiten des einen oder anderen unfallbeteiligten Fahrzeuglenkers ist. Und wieso auf einen fast leeren Parkplatz neben einem unmißverständlich ausgeschilderten Behindertenparkplatz derart behindernd geparkt wird.