Baumschutzsatzung: “Chance für den Klimaschutz vertan”

Gastbeitrag von
Wilfried Maus

Seit 1994 wurden Anträge für eine Baumschutzsatzung in der Kurstadt blockiert. Und dies vor dem Hintergrund, dass Bad Kreuznach 2019 und erneut 2022 den zweifelhaften Rekord hielt, mit gut über 39° heißeste Stadt in Rheinland-Pfalz zu sein. Auch bei dem Versiegelungsgrad ist Bad Kreuznach mit 60,3% ganz weit vorne: deutschlandweit auf Platz 8 von 134 Städten. Für den Wert einer Baumschutzsatzung ist der Stammumfang entscheidend, ab dem ein Baum geschützt wird. Am 9.5.2023 stimmte der Planungsausschuss einer Baumschutzsatzung zu, die Bäume ab 120 cm Stammumfang (gemessen in 1 Meter Höhe über dem Boden) schützen soll.

In den Erläuterungen zu dem Beschlussvorschlag heißt es, die im Vergleich zu dem Satzungsentwurf von 2021 vorgenommenen „ … Änderungen entstammen dem Beispiel ( …) vor allem aus den Städten Landau und Stuttgart.“ Und weiter : „… inhaltlich wesentliche Änderungen bringen diese nicht mit sich.“ Beide Aussagen entsprechen nicht der Wahrheit. In Stuttgart werden Bäume ab 80 cm und in Landau ab 90 cm geschützt. Das macht einen gravierenden Unterschied aus zu den hier beschlossenen 120 cm. Weitere gravierende Unterschiede:

beide Städte verpflichten Eigentümer von schützenswerten Bäumen zum Erhalt und zur Pflege ihres Baumbestandes. Eine entsprechende Verpflichtung sucht man in der Bad Kreuznacher Version vergebens. Auch bei den Ersatzpflanzungen gehen Landau und Stuttgart überzeugender vor. In Bad Kreuznach reicht es, ab einem Stammumfang von 120 cm einen Baum von 16-18 cm Stammumfang nachzupflanzen. Mit einem Stammumfang von 120 cm wird die überwiegende Zahl der Bäume nicht geschützt werden.

Die jetzt vom Bauausschuss dem Stadtrat vorgeschlagene Baumschutzsatzung erlaubt es Bäume unterhalb von 120 cm Stammumfang zu fällen, ohne dass in irgendeiner Form ein Ersatzleistung eingefordert werden kann – sei es eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung für Ersatzpflanzung. Es gibt in ganz Rheinland-Pfalz keine Kommune mit einer Baumschutzsatzung mit Schutz erst ab 120 cm Stammumfang. Üblich sind 80 cm. Warum hat man nicht die seit 2003 geltende Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Mainz mit 80 cm Stammumfang als Grundlage übernommen?

Über ausufernde zusätzliche Kosten braucht man sich bei der Vorgabe von 120 cm keine allzu großen Sorgen machen. Denn es gibt nur wenige Bäume, die dieses Kriterium erfüllen. Und warum erhebt man – wenn man sich schon Gedanken um entstehende Kosten macht – keine Gebühren für die Fällanträge – wie es z.B. Mainz und auch in Stuttgart machen? Diese Baumschutzsatzung enttäuscht und verdient ihren Namen nicht. Sie ist ein reines Armutszeugnis. Es liegt jetzt in der Verantwortung des Stadtrats, eine Baumschutzsatzung zu verabschieden, die diesen Namen auch verdient und bei den entscheidenden Kriterien die genannten Beispiele von Stuttgart oder Landau und nicht zuletzt von Mainz zugrunde legt.

Wilfried Maus ist 1. Vorsitzender des Vereins denk-mal: Bad Kreuznach e.V. für Denkmal – & Umweltschutz