Infos zum Pflichtumtausch des Führerscheins

In den kommenden Jahren müssen alle Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, ausgetauscht werden. Wie die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung informiert, sind hiervon auch die ersten Führerscheine im Scheckkartenformat betroffen. „Hintergrund der gesetzlich vorgeschriebenen Umtauschpflicht ist unter anderem, dass die Führerscheine nicht mehr dauerhaft gültig sind, sondern künftig regelmäßig neu beantragt werden müssen“, erläutert Jens Artmann, Leiter der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung.

Die neu ausgestellten Führerscheine erhielten demnach ein „Ablaufdatum“. „Wie bereits bei vorangegangenen, größeren Umtauschaktionen von Führerscheinen erwarten wir auch jetzt wieder ein besonders starkes Antragsaufkommen“, erläutert Artmann. Vor allem in der Zeit kurz vor Ende der Umtauschfrist, erwartet die Führerscheinstelle besonders viele Anträge. „Die daraus resultierende, deutlich verlängerte Bearbeitungszeit sorgt gerade bei unserer Kundschaft, die den Antrag erst spät stellt und damit unter einem gewissen Zeitdruck steht, für Verdruss, da es mit der Neuausstellung bis zum Ablaufdatum knapp werden kann“, weiss Artmann.

Der Führerscheinstellenleiter des Kreises empfiehlt daher allen, deren Führerscheine zum jeweiligen Stichtag umgetauscht werden müssen, diese schon zur Vorjahresmitte zu beantragen. „Wird der Antrag frühzeitig gestellt, dürfen alle Antragstellenden – sofern nicht Unvorhersehbares eintritt – mit rechtzeitigen Neuausstellung des Führerscheins rechnen“. Der Antrag auf den neuen Führerschein kann sowohl bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach (Bürgerbüro oder Führerscheinstelle), als auch bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.

Mitzubringen sind der bisherige Führerschein, ein Ausweisdokument und ein neues biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 25,30 Euro (bzw. 29,60 € wenn der Direktversand des neuen Führerscheins nach Hause gewünscht wird). Termine zum Besuch der Führerscheinstelle können online auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-badkreuznach.de reserviert werden.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach