Staatsanwaltschaft klagt psychotisch erkrankten Messerstecher an

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (1. Strafkammer) am Montag kommender Woche (16.9.2024) um 9 Uhr im Saal sieben (Az: 1 Ks 1044 Js 5045/24) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach beschuldigt einen 31 Jahre alten, in Deutschland nicht vorbestraften, derzeit einstweilen in einer psychiatrischen Klinik untergebrachten Mann aus Bad Kreuznach, im Zustand der Schuldunfähigkeit einen versuchten Mord (Mordmerkmal: Heimtücke) in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung begangen zu haben.

Der Beschuldigte soll Mitte April 2024 in der Bleichstraße in Bad Kreuznach einem Bekannten begegnet sein. Nach einer kurzen Begrüßung habe der Beschuldigte aus seiner Jacke unvermittelt und ohne Vorwarnung ein Messer gezogen und seinem Bekannten in Tötungsabsicht zweimal in den Bereich des oberen linken Rückens auf Höhe des Schlüsselbeins gestochen. Dabei habe er bewusst den Umstand ausgenutzt, dass sein Bekannter nicht mit einem Angriff gerechnet habe und daher außerstande gewesen sei, sich gegen die Stiche zu wehren.

Anschließend habe der Beschuldigte weitere Stichbewegungen in Richtung des Kopfes seines Bekannten ausgeführt, die dieser jedoch habe abwehren können. Sein Bekannter sei daraufhin in Richtung des nahegelegenen Krankenhauses St. Marienwörth geflüchtet. Hierbei habe der Beschuldigte ihn zunächst weiterverfolgt. Der Beschuldigte sei erst stehengeblieben, als ihm ein Zeuge entgegengelaufen sei.

Der Bekannte des Beschuldigten habe durch den Angriff eine 8 cm lange und 6 cm tiefe Schnittverletzung am oberen Rücken sowie eine kleinere Wunde im Bereich der Halsarterien erlitten. Diese Verletzungen seien potentiell lebensgefährlich gewesen. Die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten sei aufgrund eines im Rahmen einer psychotischen Erkrankung bestehenden Wahnerlebens zum Zeitpunkt der Tat, derer er beschuldigt wird, vollständig aufgehoben gewesen. Fortsetzungstermine sind auf den 17.9.2024, 2.10.2024, 9.10.2024 und den 15.10.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach