Mit dem Anhängerkennzeichen Motorrad gefahren

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der überüberübernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (9.9.2024) um 11:45 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 7764/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 49 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Bedrohung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:

Der Angeklagte soll im Zeitraum zwischen Anfang Juli 2022 bis Anfang April 2023 an seinem Motorrad ein gültiges Kennzeichen angebracht haben, welches jedoch von der Stadtverwaltung Idar-Oberstein nicht für das Motorrad, sondern für einen Anhänger ausgegeben worden sei. Anfang April 2023 soll er mit dem Motorrad von seinem Wohnsitz in Kirn aus in unbekannte Richtung auf öffentlichen Straßen gefahren sein. Der Angeklagte soll sich hierbei bewusst gewesen sein, dass er nicht über die für das Führen des Motorrads erforderliche Fahrerlaubnis verfügt habe.

Fall 2:

Anfang April 2023 soll der Angeklagte nachts vor dem von ihm bewohnten Wohnhaus in Kirn mit seiner Lebensgefährtin einen lautstarken Streit gehabt haben. Aufgrund des Streits sei ein Nachbar wach geworden und habe aus dem Fenster gerufen, dass der Angeklagte ruhig sein solle. Daraufhin soll der Angeklagte dem Nachbar mit den Worten „ich hau dir aufs Maul“ gedroht haben.

Fall 3:

Nachdem der Nachbar sodann sein Fenster wieder geschlossen und die Rollläden heruntergezogen habe, habe der Angeklagte mehrfach mit der Faust gegen den Rollladen geschlagen. Hierdurch sei die dahinterliegende Fensterscheibe zu Bruch gegangen. Es sei ein Sachschaden in Höhe von 700 Euro entstanden. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach