Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der überüberüberübernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (9.9.2024) um 14 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 11271/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 38 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Anfang August 2023 nach reichlichem Alkoholkonsum mit seiner Lebensgefährtin in einer Wohnung in Kirn einen Streit gehabt haben. Hierbei soll er seiner Lebensgefährtin mehrfach mit der flachen Hand und anschließend mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben, sodass diese zu Boden gegangen sei. Die Lebensgefährtin des Angeklagten habe im Zuge dessen eine blutende Wunde und eine Schwellung an der Nase erlitten. Der Angeklagte hat die Begehung der ihm vorgeworfenen Tat vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim bestritten.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach