Wilhelm Zimmerlin legt der Dienstaufsicht eine Beschwerde gegen OB Letz vor

Von Claus Jotzo

Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) hatte den Sachverhalt am gestrigen Dienstag über einen “Offenen Brief” bekannt gemacht: mit einem Tonband-Mitschnitt aus einer Stadtratssitzung betreibt Oberbürgermeister Emanuel Letz Wahlwerbung für seine FDP. Wörtlich kritisiert der OB darin “eitle Selbstdarsteller und Stadträte mit eigenen Interessen”, die für “chaotische Sitzungen” sorgten und “Entscheidungen im Sinne der Bürger erschwerten”. Verbunden mit einem Aufruf zur Wahl der FDP.

Wilhelm Zimmerlin (Mitte) zwischen seinen kommunalpolitischen Weggefährten Gerhard Merkelbach (Faire Liste, links) und Karl-Heinz Delaveaux (rechts, FWG e.V.)

Diese pauschale Verunglimpfung von namentlich nicht benannten Stadtratsmitgliedern und die Parteinahme des gesetzlich zur Neutralität verpflichteten OB und Wahlleiters, haben für deutliche Proteste aus dem Stadtrat geführt. Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin (BüFEP), der beim Verwaltungsgericht schon mehrere Klagen gegen die Stadtspitze gewonnen hat, beliess es nicht bei kritischen Worten. Sondern hat wegen der Letz’schen Rechtsverstösse die Kommunalaufsicht alarmiert. Und eine Dienst- und Aufsichtsbeschwerde gegen OB Letz erstattet:

Die Dienst- und Aufsichtsbeschwerde des Wilhelm Zimmerlin gegen Oberbürgermeister Emanuel Letz im Wortlaut:

“Oberbürgermeister von Bad Kreuznach macht Wahlkampf für die FDP – eklatanter Verstoß gegen das Neutralitätsgebot Dienst- und Aufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister von Bad Kreuznach Emanuel Letz

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich Dienst- und Aufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Bad Kreuznach Emanuel Letz wegen seines aktuell praktizierten eklatanten Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot vor Wahlen, hier: Wählerbeeinflussung vor der Stadtratswahl in Bad Kreuznach.

Sachverhalt:

1. Heutige Anzeige im ÖA, s. Anhang:
“Statt eitler Egoisten und Selbstdarsteller … Unterstützen Sie mich … und wählen Sie … FDP”

2. Wahlspot der FDP, Sprecher OB Emanuel Letz, mehrmals täglich auf dem lokalen Radiosender ANTENNE Bad Kreuznach, OB FDP Wahlspot1 Diffam SR AntenneKH 03.06.2024.mp3, s. Anhang:
“… eitle Selbstdarsteller und Stadträte mit Eigeninteressen sorgen immer wieder für chaotische Sitzungen …”

3. Darüber hinaus laufen seit Tagen mehrmals täglich weitere Wahlspots der FDP mit Sprecher OB Emanuel Letz auf dem o.g. lokalen Radiosender, u.a.: OB FDP Wahlspot3 Gesundh AntenneKH 03.06.2024.mp3, s. Anhang

Begründung:

1. Wahlkampf des OB und der FDP unter der Gürtellinie: Absolute Grenzüberschreitung, Vergiftung des stadtpolitischen Klimas, Unwürdig für einen Oberbürgermeister. OB und FDP betreiben Hetze gegen Stadtrat und Stadträte statt demokratischen Diskurs. Aber entscheidend: eklatanter Verstoß des OB gegen das Neutralitätsgebot, denn kommunale Amtsträger sind bei Ausübung ihres Amtes zur Neutralität und Zurückhaltung verpflichtet. Im Vorfeld vor Wahlen ist hierbei ein strenger Maßstab anzuwenden.

2. Es gehört zu den Aufgaben der ADD, die örtlich zuständigen Wahlleiter über rechtliche Einschätzungen zu konkreten Fragen im Vorfeld einer Wahl zu unterrichten. Nach dem Gebot der verfassungsrechtlich garantierten freien Wahl müssen die Wählerinnen und Wähler in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung ohne jede unzulässige Beeinflussung zu ihrer Wahlentscheidung finden können (vgl. BVerfGE 66, 369, 380). Das Gebot der freien Wahl untersagt es staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen.

So findet auch zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. November 2000, 7 A 10595/00.OVG, juris). Kommunale Amtsträger sind folglich bei Ausübung ihres Amtes zur Neutralität und Zurückhaltung verpflichtet. Im Vorfeld vor Wahlen ist hierbei ein strenger Maßstab anzuwenden.

Vor diesem Hintergrund:

1. Ich bitte darum, unverzüglich gegen die Wahlkampfaktionen des OB für die FDP einzuschreiten und diese zu unterbinden sowie die gebotenen dienst- und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen.

2. Da die Wahlkampfaktionen des OB offenbar seit Tagen laufen, bitte ich zu prüfen, ob die Stadtratswahl wiederholt werden muss.

Sollte die ADD hier nicht zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Zimmerlin Mitglied des Stadtrats, Vorsitzender der Fraktion Faire Liste und 1. Vorsitzender des BüFEP (Bündnis für soziale Energiepreise und gerechte Politik e.V.)”

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