Wieder ein eklatanter Rechtsbruch der FDP-Plakatklebekolonne

Von Claus Jotzo

Der aggressive Wahlkampf der örtlichen FDP treibt vielfältige Blüten. Und legt die Doppelmoral des FDP-Oberbürgermeisters in einer bisher unbekannten Art und Weise offen. Im OB-Wahlkampf 2022 hatte Emanuel Letz versprochen, sich für alle Einwohne*Innen einzusetzen. Schon zwei Jahre später macht er deutlich: sein einziges Interesse gilt der FDP. Für sie macht Letz im Amt Wahlkampf (siehe gesonderten Bericht in der heutigen Ausgabe). Und schreckt auch vor krasser Ungleichbehandlung nicht zurück. Ein für die Öffentlichkeit augenfälliges Beispiel ist die FDP-Plakatschwemme, die seit Wochen über das Stadtgebiet schwappt.

Nicht nur auf dem Plakat haben OB Letz und FDP-Spitzenkandiat Christoph Anheuser gut lachen. Weil der FDP-OB den Rechtsbruch tatenlos hinnimmt, stehen der FDP viel mehr kostenlose Werbeflächen zur Verfügung, als den anderen Parteien und Wählergemeinschaften.

Diesbezüglich läßt der Oberbürgermeister zu, dass seine “liberalen” Parteifreunde so frei sind, auch verbotene öffentliche Flächen für Plakatwerbung zu missbrauchen. Statt die rechtswirdig aufgehängten Plakate vom städtischen Bauhof abhängen zu lassen, tut Letz … nichts. Ein aktuelles Beispiel liefert der Parkplatz am Hungrigen Wolf. Dort wirbt die FDP großflächig. Sogar mit einem Plakat, auf dem auch Letz abgebildet ist. Um politische Mitbewerber einzuschüchtern, instrumentalisiert Letz die Stadtmacht. So beauftragte der Oberbürgermeister am 23. Mai den Hauptamtsmitarbeiter Jürgen Cron, folgende Ermahnung aus dem Rathaus zu senden:

“Leider liegen uns vermehrt Beschwerden von Parteien/Wählergruppen vor, dass die Wahlplakattafeln nicht entsprechend der vorgegebenen Nummerierung beklebt werden. Dies betrifft insbesondere die Rückseite der Plakattafeln. Auch dort darf nur die Partei / Wählergruppe bekleben, die auf der Vorderseite kleben darf. Trotz mündlichem Hinweis, dass nur wie oben beschrieben vorgegangen werden darf, wurde anders gehandelt. Diese Vorgehensweise stellt einen groben Verstoß gegen einen fairen Wahlkampf dar. Wir fügen dieser Mail zwei Beispielfotos bei. Es ist zum Teil einfach nur dreist, andere Plakatflächen zu bekleben.

Wie Sie als Partei / Wählergruppe damit umgehen, sei Ihnen überlassen. Wir werden falsch beklebte Flächen entfernen/reinigen und den jeweiligen Parteien/Wählergruppen die Kosten hierfür in Rechnung stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jürgen Cron”. Letz lässt es Cron als “dreist” beshjcreiben, wenn die Rückseite von Plakatwänden beklebt wird. Und lässt zeitglioch zu, dass seine FDP-Plakate rechtwidrig und entgegen der Anordnung der Stadt aufgehängt werden. Besser läßt sich “Arroganz der Macht” nicht ins Bild setzen. Immerhin wissen die Einwohner*Innen Bad Kreuznachs jetzt, woran sie mit Letz und der FDP sind.