Stadt führt Grundsteuer C ein

Zum 1. Januar 2025 wird sich für Grundstücksbesitzer einiges ändern. Zunächst einmal bei der Berechnung der Grundsteuern A und B. Denn den von den Städten und Gemeinden ab diesem Zeitpunkt erlassenen Grundbesitzabgabenbescheiden liegen dann die neuen Einheitswertberechnungen zugrunde. Aus den diesbezüglich bereits bekannten Dokumenten läßt sich ableiten: für viele Liegenschaften steigt die Grunsteuer erheblich.

Für einige unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, wird die finanzielle Belastung allerdings noch größer werden. Denn die Stadt Bad Kreuznach wird wohl von der neuen Grundsteuer C Gebrauch machen. Das ergibt sich aus einer Antwort von Bürgermeister Thomas Blechschmidt auf einen entsprechenden Hinweis von Kay Maleton.

Das Bosenheimer Mitglied des Finanzausschusses (Faire Liste) sprach in der Sitzung am Montag dieser Woche (8.5.2023) die ab 1.1.2025 neue Grundsteuer an. Und der Bürgermeister brachte spontan seine Entschlossenheit zum Ausdruck, hier eine neue Einnahmemöglichkeit für die Stadtkasse zu erschliessen. Die Grundsteuer C soll Spekulationen verteuern und finanzielle Anreize setzen, auf baureifen Grundstücken tatsächlich Wohnraum zu schaffen.

Die Schaffung dieser neuen Steuer war vom Deutschen Bundestag erfolgt, weil bundesweit – auch in Bad Kreuznach – Grundstücke nur erworben werden, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen. Diese Grundstücke können mittels der Grundsteuer C durch einen gesonderten Hebesatz höher belastet werden, als die übrigen unbebauten Grundstücke, erklärt dazu das Bundesfinanzministerium.