Eilmeldung: am Fleeschworscht-Dunnerschdaach bleibt die Pfingstwiese dunkel

Über eine Stunde dauerte am heutigen Donnerstagabend (11.5.2023) die Diskussion im Jahrmarktsausschuss über Nachzulassungen für das Volksfest im August 2023. Teilweise verbal heftig geführt. Garniert mit zwei Kampfabstimmungen (gesonderter Bericht folgt). Erst gegen 18:45 Uhr ließ Jahrmarksbürgermeister Markus Schlosser die Bombe platzen: den “Fleeschworscht-Dunnerschdach” in der Form, wie er seit Anfang der 2000er Jahre stattfindet, wird es nicht mehr geben. Konkret bedeutet das: auf dem amtlichen Jahrmarktsgelände müssen auch alle Fressbuden und Getränkestände geschlossen bleiben.

Auch die Nahweinprobe auf dem Riesenrad wird es nicht mehr geben. Das traditionelle Spansau-Essen des Fördervereines kann nicht mehr auf der Pfingstwiese stattfinden. Öffnen dürfen lediglich die Gaststätten, Wein- und Biergärten mit ganzjähriger oder Saison-Gaststättenkonzession am Rand und ausserhalb des Festplatzes. “Ich bedauere das sehr” stellte Markus Schlosser mehrfach fest. Der Verzicht auf die Sonderöffnung sei auch mit dem Vorsitzenden des Schaustellerverbandes, Ralf Leonhart, abgestimmt, betonte Schlosser.

Als Grund für die einschneidende Maßnahme führte der Beigeordnete die Kosten von rund 30.000 Euro an, die für Security, Feuerwehr und DRK allein für den Donnerstagabend bei teilgeöffnetem Jahrmarkt (ohne Fahrgeschäfte und Attraktionen) anfallen. Die Stadt als Veranstalter des Jahrmarktes legte in den vergangenen Jahren durchschnittlich über 100.000 Euro im Jahr drauf. Das ist mehr, als die Stadt an Zuschüssen für das Frauenhaus, die Musikerziehung und die Obdachlosenhilfe zusammen ausgibt.

Selbst die Erhaltungsmaßnahmen für alle 42 städtischen Kinderspielplätze zusammen werden nur mit einem Drittel der Summe gefördert, die für das Defizit beim Jahrmarkt ausgegeben wird. Die einzige Institution, die am diesjährigen Fleeschworscht-Dunnerschdach auf der Pfingstwiese genutzt werden wird, ist das Naheweinzelt. Allerdings nicht für Publikumsverkehr. Sondern allein für eine geschlossene Gesellschaft. Kommentare von den Mitgliedern des Jahrmarktsausschusses gab es dazu nicht.