ADD wird Stadthaushalt für 2023 genehmigen

Die gefährlichste Klippe für den am 30. März beschlossenen Stadthaushalt 2.0 für 2023 hat Bürgermeister Thomas Blechschmidt am vergangenen Dienstag (18.4.2023) im Finanzausschuss benannt: die sinkende Gewerbesteuersollstellung. Erinnern wir uns. Ende März hatte der Stadtrat den von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) geforderten formal ausgeglichenen Haushalt abgesegnet. Das war allerdings nur möglich, weil die Einnahmen bei der Gewerbesteuer von 28,5 Milllionen Euro um 3,6 Millionen Euro auf 32,1 Millionen Euro hochgesetzt wurden. Begründet mit dem Hinweis “Anpassung an das aktuelle Anordnungssoll”.

Nicht mal drei Wochen später berichtete der Bürgermeister dem Finanzausschuss erfreulich transparent, dass die Sollstellung sich zwar bis Ende März weiter erhöht habe. Seit Anfang April aber sinkt. Was eine für das Schicksal des Stadthaushaltes entscheidende Frage aufwirft: auf welchen Stichtag bezieht sich die ADD bei ihrer Prüfung? Also auf den Tag der Beschlußfassung im Stadtrat, den des Einganges der Unterlagen in Trier oder den Tag der Prüfung bzw Genehmigung? Auf Anfrage der Redaktion dieser Seite hat die ADD erfreulich klar Stellung genommen und mitgeteilt:

“Es ist auf den Tag der Beschlussfassung im Stadtrat zum Basishaushalt bzw. eines etwaigen Änderungsbeschlusses abzustellen”. Und die ADD geht noch weiter und betont die Eigenverantwortung der jeweiligen Kommunen: “Im Übrigen muss festgehalten werden, dass es im Zuge der Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich gewährten Finanz- und Satzungshoheit der eigenverantwortlichen Prüfung und Entscheidung der kommunalen Verwaltung (insbesondere der Kämmerei) und der Vertretungsorgane vorbehalten bleibt, festzulegen, mit welchen Planzahlen der Haushaltsplan aufgestellt wird.

Hierbei handelt es sich um eine prognoseartige Aufstellung, die regulären und irregulären Schwankungen unterliegt und die von der ADD daher nur im Hinblick auf Aspekte der Plausibilität eine Überprüfung erfahren kann. Zudem ist anzumerken, dass die Kommunalaufsicht hierbei keine Zweckmäßigkeitserwägungen anstellen darf, sondern aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben auf eine reine Rechtskontrolle beschränkt ist”. Das bedeutet: wenn ein Kommunalhaushalt fomal ausgeglichen ist, droht ihm – zumindest von der ADD – keine Gefahr mehr. Unsere Einschätzung ist daher: die ADD wird den Stadthaushalt kurzfristig genehmigen. Wenn auch mit Auflagen bei der Höhe der aufzunehmenden Investitionskredite.