Geländer Mobilitätsstation: “weder Planungs- noch Ausführungsfehler”

Früher galt der Spruch: “wenn man vom Rathaus kommt, ist man klüger”. Das ist in Bad Kreuznach schon längere Zeit nicht mehr so. Was nicht allein daran liegt, dass es hier kein Rathaus, sondern nur ein Stadthaus gibt. Aber die Verwaltung bietet Ersatz. In der Mobilitätsstation. Dort erhielten wir eine Antwort, die aus dem Stadthaus nicht kam. Nämlich die zu den – aus unserer Sicht – fehlenden Geländerteilen an der Ostseite des Gebäudes. Wir waren der Meinung: die Lücken zwischen den vorhandenen Geländerteilen sind zu groß.

Die Gefahr, dass dort ein Kind oder ein unaufmerksamer Erwachsener herabstürzt, real. Nach unserer laienhaften Einschätzung fehlt an der Westseite der Treppe neben einem Handlauf mindestens ein Geländerteil, weil ohne insbesondere abends bei Kunstlicht die Gefahr besteht, dass eine Person im (von oben gesehen) linken Bereich (auf dem Bild rechts) ins Leere tritt und stürzt, weil sie in der Annahme, die Stufe liegt so hoch wie im rechten Bereich, losläuft. Aus diesen Überlegungen haben wir abgeleitet, dass entweder ein Planungs- oder einen Ausführungsfehler vorliegt.

Und die Stadt haftbar gemacht werden kann. Der Chef persönlich hat uns versichert, das dem nicht so ist. Klaus Christ, Leiter des Stadtbauamtes stellte klar, dass Geländer und Treppe gemäß DIN gestaltet sind und weder ein Planungs- noch Ausführungsfehler vorliegt. Denn im rechtlichen Sinne ist eine Gefährdung durch Absturz erst ab einer Höhendifferenz von einem Meter zwischen Absturzkante und tiefer liegender Fläche gegeben. Und einen Handlauf braucht es erst ab mehr als drei Stufen. Demzufolge ist selbst schuld, wer an der Mobilitätsstation zu Schaden kommt.