Ausreißer kostet die Gewobau 5.000 Euro

Die Geschäftsführung der Gewobau bezeichnet den Vorgang als “Ausreißer”. Dabei geht es um eine Graviermaschine. Und die ist auch nicht ausgerissen. Die ist bei der Gewobau nicht angekommen. Es ist sogar sicher, dass sie nie auf dem Weg zur Gewobau war. Obwohl sie voll bezahlt wurde. Per Vorkasse. Der Landesrechnungshof fand heraus:

Auf Betrüger hereingefallen

Die Gewobau ist auf einen Betrüger hereingefallen. Trocken stellen die Prüfer fest: “Eine Rückzahlung der Vorkasse einschließlich zwischenzeitlich angefallener Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (Vgl. OLG Düsseldorf, Versäumnisurteil vom 16. Juni 2016 – I 5 U 124/15) konnte bis zum Abschluss der örtlichen Erhebungen nicht erreicht werden”.

5% Skonto

Die Gewobau kaufte die Graviermaschine zum Preis von 4.462,50 Euro. Um einen Abzug von 5% Skonto zu nutzen sei Vorkasse vereinbart worden. “Der komplette Kaufpreis wurde am 1. Juli 2013 überwiesen, ohne dass Bonitätsinformationen vorlagen”, stellt der LRH fest. “Die Vorgehensweise war zumindest fahrlässig. Das Unternehmenshandbuch enthielt keine Verhaltensregelungen für Rechnungen gegen Vorkasse bzw. für sonstige mit Risiken behaftete Bestellvorgänge”.

Nur bedingt ordnungsgemäß

Und der Rechnungshof erläutert weiter: “Üblicherweise betragen Skontoabzüge allenfalls bis zu 3 %. Höhere Prozentsätze können Anzeichen für Liquiditätsengpässe des Lieferanten sein. Ohne Bonitätsbelege und (Teil) Lieferung mit dem kompletten Rechnungsbetrag in Vorkasse zu treten, ist mit den allgemeinen Grundsätzen ordnungsgemäßer Unternehmensführung nur bedingt vereinbar.

“Eigenschadenversicherung prüfen”

Seriöse Anbieter lassen regelmäßig die Wahl unter mehreren Bezahlwegen. Im Zweifel empfiehlt es sich einen Treuhanddienst einzuschalten”. Andere Unternehmen regelten Verfahren und Mindestvoraussetzungen für risikobehaftete Bestell- und Zahlungsvorgänge in ihrem Unternehmenshandbuch. Die Gewobau sollte den Gesamtschaden ermitteln und eine Übernahme durch die Eigenschadenversicherung prüfen. Risikobehaftete Zahlungsanweisungen bedürfen verbindlicher Unternehmensvorgaben.

Gewobau: “ein Einzelfall”

Die Gewobau-Geschäftsführung versprach, dass künftig in Fällen der Vorkasse eine Bonitätsinformation eingeholt werde. Der angesprochene Fall sei ein Ausreißer. Eine Vorkasse sei außer in diesem Einzelfall nie praktiziert worden. Die verantwortliche Mitarbeiterin habe zwischenzeitlich das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen.

Wozu eine Graviermaschine?

Offen war im November 2017 noch die Prüfungsfeststellung “26”: “Das Prüfungsergebnis hinsichtlich einer etwaigen Übernahme durch die Eigenschadenversicherung steht noch aus”. Dem einen mag die in den Sand gesetzte Summe zu gering erscheinen. Die andere ist nicht daran interessiert, wieso eine Wohnungsbaugesellschaft eine Graviermaschine benötigt.

Kaufpreis verheimlicht

Vielleicht ist von Interesse, was an diesem Vorgang im von der Gewobau an ausgewählte Personen weitergegebenen Bericht geschwärzt war. Die Antwort ist: wenig. Und dieses Beispiel macht deutlich, wie selbst geringe Schwärzungen den Inhalt manipulieren und verändern können. Geschwärzt wurde zunächst der Kaufpreis (4.462,50 Euro) in Zeile 1.

Geschwärzt um unverständlich zu machen

In Zeile 4 ist dann das Wort “Graviermaschine” geschwärzt. So lautet der Satz “Die bestellte ————– wurde nie geliefert”. Ohne den Wert der Sache und ohne die Angabe des nicht gelieferten Gegenstandes verliert der ganze Absatz erheblich an Informationswert. Und diese Schwärzungen beweisen einmal mehr:

Nichts schutzwürdiges geschwärzt

Es wurden massenhaft Textstellen unlesbar gemacht, die mit “schutzwürdigen Belangen von Mitarbeitern” absolut nichts zu tun haben. Aber genau diesen Grund haben Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer und Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger (neben dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen) als Grund für die Schwärzungen genannt.