Oberbürgermeisterin widerspricht den Grünen

Bis heute hat sich der Jugendhilfeausschuß nicht mit der vom Stadtrat am 29.11.18 beschlossenen Abgabe des Jugendamtes an den Landkreis befasst. Die Grünen erkennen darin einen Rechtsverstoß. Dem widerspricht die Oberbürgermeisterin. In einer Pressemitteilung wiederholt sie ihre schon in der Stadtratssitzung vertretene Auffassung, dernach nur der Landtag durch eine Gesetzesänderung den Wechsel in der Trägerschaft herbeiführen könne.

“Allein Landesgesetzgeber zuständig”

Gestützt wird Dr. Heike Kaster-Meurer durch das zuständige Ministerium des Inneren und für Sport. Das teilte der Stadtverwaltung mit Schreiben vom 21.1.19 mit, dass sich an der bereits 2002 erarbeiteten Sichtweise nichts geändert habe und allein der Landesgesetzgeber zuständig sei. In ihrer Antwort stellt die Oberbürgermeisterin auch fest, das weder ein Hinweis eines Stadtratsmitgliedes auf das Jugendhilfegesetz noch die Antwort der Stadtrechtsdirektorin dazu ins Protokoll aufgenommen wurden.

Wortlaut der Presseerklärung:

“Stellungnahme zur Anfrage vom 29.01.2019. Allen anwesenden Mitgliedern des Stadtrats war zum Zeitpunkt der Beratung und Beschlussfassung bereit seit 2014 bekannt, dass die Abgabe der Trägerschaft der Jugendhilfe an den Landkreis nicht vom Stadtrat beschlossen werden kann, sondern ausschließlich vom Landtag durch eine Gesetzesänderung herbei geführt werden könnte. (Siehe Schreiben des MDI vom 15.12.2014, AZ.: 7501/331) Da der Beschluss des Antrags nicht in der Zuständigkeit des Stadtrats liegt, ist auch keine Pflicht zur Beteiligung des städtischen Jugendhilfeausschuss gegeben. Ein Stadtratsmitglied hatte den § 8 des AGKJHG zitiert, daraufhin hat sich die Stadtrechtsdirektorin vor dem Hintergrund des oben geschilderten Sachverhalts dahingehend geäußert, dass „die Frage der Zuständigkeit keine Frage der Jugendhilfe” sei. Da diese Äußerung sich unmittelbar auf die ebenfalls nicht zitierte Wortmeldung des Stadtratsmitglieds bezog, wurde sie nicht in das Protokoll aufgenommen. Dr. Heike Kaster-Meurer”