Wilhelm Zimmerlin ist ein höflicher und besonnener Mensch. Auch hilfsbereit. Daher unterstützt der BÜfEP-Stadtrat die Ankündigungen der Oberbürgermeisterin für Transparenz mit einer Anfrage. Da es Dr. Heike Kaster-Meurer versäumte auf freiwilliger Basis zu ihren Einkünften gemäß der Nebentätigkeitsverordnung des Landes Auskünfte zu geben, räumt Zimmerlin ihr jetzt auf dem Umweg über eine Anfrage die Möglichkeit dazu ein.
Es geht auch um “geldwerte Vorteile”
Hätte die Oberbürgermeisterin aufgrund einer Nebentätigkeit, die sie wegen ihres Stadtpostens ausübt, Einnahmen erzielt, waren diese an die Stadtkasse abzuführen. Eines der Probleme in diesem Zusammenhang: es geht nicht nur um Geld. Gemäß § 6 liegt eine “Vergütung” auch dann vor, wenn es sich bei der Gegenleistung um “geldwerte Vorteile” handelt. Die Ausnahmen sind dort klar definiert: der Ersatz von Fahrt- und Übernachtungskosten, Tagegelder bis zum Höchstsatz laut Landesreisekostengesetz und der Ersatz barer Auslagen.
Und um Geschenke
Was sich im Bürokratendeutsch noch recht übersichtlich liest, hat in konkreten Einzelfällen immer wieder zu Rechtsstreiten geführt. Einer der strittigen Punkte sind “Geschenke”. Die werden von Unternehmen auch mit kommunaler Beteiligung gern an die öffentlichen Amtsträger, die in ihren Aufsichtsgremien sitzen, gegeben. Und weil ausser Schenker und Beschenktem in der Regel keiner davon weiß (oder alle Mitwisser einbezogen werden), kommen solche Vorgänge oft erst an die Öffentlichkeit, wenn einer der Beteiligten (wie aktuell in einem Fall Bayern) auspackt.
Zimmerlins Fragen
Oder eine Mitarbeiterin in den betroffenen Unternehmen zur Whistleblowerin wird. Zimmerlin hat folgende Fragen an die Oberbürgermeisterin formuliert: “Bei welchen Unternehmen sind Sie in welchen Gremien vertreten? Seit wann sitzen Sie in den jeweiligen Gremien? Wie hoch waren Ihre Einnahmen aus den jeweiligen Gremien in den jeweiligen Jahren? Zu welchem Zeitpunkt haben Sie die jeweiligen Einnahmen an die Stadtkasse abgeführt? Auf welchen Haushaltstiteln wurden die Einnahmen in den jeweiligen Jahren verbucht?
Anfrage dieser Seite
Zimmerlins Anfrage ist nicht ohne. Sie umfasst alle Nebentätigkeiten Kaster-Meurers für die Vergangenheit. Hätte die Oberbürgermeisterin vor Jahren zum Geburtstag oder zu Weihnachten ein Bild oder Küchengerät erhalten, wäre zu prüfen ob diese Zuwendung unter die Verordnung fällt. Diese Seite hat übrigens schon Anfang Dezember 2018 bei der Oberbürgermeisterin nachgefragt, welche Regelungen in der Stadtverwaltung (also auch für sie selbst) bezüglich der Annahme von “Geschenken und Belohnungen” bestehen.
Bis heute unbeantwortet
Die Anfrage hatte folgenden Wortlaut: “In wievielen Fällen haben a. Mitglieder des Stadtvorstandes und b. die übrigen Verwaltungsmitarbeiter gemäß der zitierten Vorschrift bzw anderer einschlägiger Vorschriften in c. 2017 und d. 2018 etwas mitgeteilt? Welche Dienstanweisung o.ä. hat die Stadtverwaltung und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bauhof betreffend die sogenannten “Neujährchen” erlassen?” Eine Antwort gab es bis heute nicht.
“Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers”
Die Anfrage nimmt Bezug auf eine Bestimmung in § 10 BAT (“Der Angestellte darf Belohnungen oder Geschenke in bezug auf seine dienstliche Tätigkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen. Werden dem Angestellten Belohnungen oder Geschenke in bezug auf seine dienstliche Tätigkeit angeboten, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen”) und weitere einschlägige Vorschriften für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, auch Beamte und Wahlbeamte.