Der Müll türmt sich seit Tagen. Nicht nur an den Containerstellplätzen (diese Seite berichtete am 8.1.18 unter der Überschrift “Nies bleibt untätig: Müllhaufen wächst”). Das fällt immer mehr EinwohnerInnen auf. Jetzt reagiert auch die Stadtverwaltung. In bemerkenswerter Deutlichkeit wird in einer Presseerkärung auf die seit dem Jahresanfang bestehende alleinige Zuständigkeit des Landkreises verwiesen.
“Politisch verantwortlich ist der 1. Kreisbeigeordnete Nies (Telefon 0671-8031003). Anregungen und Beschwerden sollten unmittelbar an den Landkreis gerichtet werden”, stellt die Stadt klar. Der Adressat der Kritik, Hans – Dirk Nies (SPD), duckt sich weg. “Der läßt sich wieder krankschreiben”, war der Kommentar eines Ex-Genossen, der Nies das Scheitern als Landratskandidat und seine darauf folgende wochenlange Arbeitsunfähigkeit noch immer vorhält.
Stadt-SPD steht zu Nies
Der in Winzenheim wohnende Kreisbeigeordnete und Ex-SPD-Unterbezirksvorsitzende hatte im Frühjahr 2017 alle Parteiämter und sein Stadtratsmandat niedergelegt. Die städtische SPD hält ihm allerdings bis heute die Treue. Nach wie vor wird Nies auf spd-stadtverband-kh.de/spd-im-stadtrat mit seinem früheren Parteiamt und als Fraktionsmitglied aufgeführt, wie unser Screenshot zeigt.
Abfälle auf Strasse unbeachtet
Als Themenschwerpunkte gibt er dort “Finanzen, Verwaltung, Sport, Stadtteile” an. Von Müll ist nicht die Rede. Und davon scheint Nies auch in den Augen der Stadtoffiziellen nichts zu verstehen: “Keine Standplatzreinigung, keine Prüfung des Gefäßvolumens, keine Serviceleistung für abgelegene Liegenschaften trotz Anschluss- und Benutzungszwang. Hinzu kommt noch, dass die bei der Entleerung der Gefäße im Verlauf der Abfallsammlung nicht im Fahrzeug sondern auf der Straße landenden Abfälle unbeachtet bleiben” wird ihm öffentlich vorgehalten.
Stadt nicht zuständig
Um ganz sicher zu gehen, dass – wenn schon nicht Nies und seine MitarbeiterInnen – wenigstens die Öffentlichkeit versteht, wie die Zuständigkeiten liegen, stellt die Stadt klar: “seit dem 1. Januar 2019 ist die Abfallsammlung (Müllabfuhr) im Landkreis Bad Kreuznach neu geregelt. Zuständig sind nach den geltenden Vorschriften nur der Landkreis und der ihm unterstehende Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB). Die Stadt Bad Kreuznach ist als große kreisangehörige Stadt Teil des Landkreises und hat daher keine eigene Zuständigkeit.
Kreis muss reinigen
Die von der Stadt gewünschte Kooperation mit dem Landkreis hinsichtlich der Beibehaltung der städtischen Müllabfuhr ist bedauerlicherweise nicht zustande gekommen. Ebenfalls seit 1. Januar 2019 ist auch die Reinigung der Glascontainerstandplätze eine Angelegenheit des Landkreises. Die bisher vom Bauhof der Stadt Bad Kreuznach ausgeführten Reinigungsarbeiten sind seit diesem Zeitpunkt durch den Landkreis entweder in Eigenregie oder durch beauftrage Dritte zu erbringen.
Vermüllung nimmt zu
Dies ist beim Landkreis trotz ausreichender Vorlaufzeit offensichtlich noch nicht angekommen. Belegt wird dies durch zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung, nicht zuletzt aber auch durch eigene Feststellungen des Bauhofs. Die Vermüllung der Stadt, insbesondere im Bereich der Containerstandplätze nimmt täglich zu. Im Wesentlichen handelt es sich bei den Abfällen um in Plastiksäcken verpackten Hausmüll, Sperrabfall (Matratzen etc.) und Kartonagen.
Tonnenvolumina nicht ausreichend?
Fraktionen, die der Landkreis im Rahmen seiner Zuständigkeit abfahren muss. Alles deutet darauf hin, dass nicht ausreichend Müllgefäße mit einem auskömmlichen Volumen bereitgestellt werden. Es fehlt offensichtlich an Kontrollen, die belastbare Zahlen ermitteln könnten. Seit Jahren sammelt der AWB Informationen über sogenannte „Beistellungen“. Dabei handelt es sich um Kartons, Säcke oder sonstige Behältnisse, die den regulären Müllgefäßen „beigestellt“ werden.
Wind säubert
Was geschieht nun mit diesen gesammelten Informationen? Der zunehmenden Zahl von Beistellungen folgend, offensichtlich nicht viel. Es kann nicht angehen, dass die mit der Kommunalisierung der Abfallsammlung zugesagten Gebührensenkungen letztlich auf dem Rücken Dritter ausgetragen wird. Die Verpflichtung zur Säuberung der Straße wird dann dem Wind und letztlich den Anliegern oder der städtischen Straßenreinigung überlassen.
„Dünn-drüber-Mentalität“
Mit einer derartigen „Dünn-drüber-Mentalität“ kann letztlich jeder Kosten einsparen. Mit spitzer Feder gerechnet ist eine Leistungsminderung bei gleicher oder auch geringerer Gebühr letztlich doch eine Gebührenerhöhung. Fazit: Für die Abfallsammlung und alle damit verbundenen Aufgaben im Landkreis und der Stadt Kreuznach ist allein der Landkreis zuständig.
Beim Kreis beschweren
Anregungen und Beschwerden sollten unmittelbar an den Landkreis gerichtet werden. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen ist die Stadt Bad Kreuznach weder berechtigt, noch verpflichtet, eine
„zweite Abfallsammlung“ zu unterhalten oder einzurichten. Zu guter Letzt: “was man sich einbrockt, muss man auch auslöffeln. Der Landkreis wollte den Müll – nun hat er ihn!“