In eigener Sache: Sieg für die Pressefreiheit

Die Redaktion dieser Seite ist ab sofort in den amtlichen Presseverteiler der Stadtverwaltung Bad Kreuznach aufgenommen. Diese Selbstverständlichkeit hatte die Stadt über Monate hinweg verweigert. Daher beantragte unsere Redaktion am 29.12.18 eine Einstweilige Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht in Koblenz. Die Juristen setzten der Stadt Frist für eine Stellungnahme bis zum heutigen Tage.

Um eine gerichtliche Entscheidung und die siebte Niederlage in Koblenz in Serie zu vermeiden, gab die Stadt gestern nach. “Eine sehr naheliegende und sachgerechte Entscheidung”, wie Rechtsanwalt Diethelm Zickmann, der mich in dieser Sache berät und unterstützt, dazu feststellt. Ich habe – wie einige Juristen, die ab und zu in Koblenz tätig sind – keinen Zweifel daran, dass beim Verwaltungsgericht in Koblenz mittlerweile anhaltendes Kopfschütteln darüber vorherrscht, wie die Stadt fachjuristische Themen ein ums andere Mal inkompetent vermasselt.

Antonio Valentino
Herausgeber