Mantelsonntag findet statt

 Der traditionelle Mantelsonntag am 28. Oktober unter dem neuen Etikett “Herbstmarkt” findet statt. Zwar gab es eine grössere Zahl von Kritikern. Von denen ist aber allein ver.di bereit auch juristische Schritte in Betracht zu ziehen. Der DGB und die Kirchen belassen es bei Verbalnoten. Der einzige Weg, die von der Stadt am 14.9.18 erteilte und am 21.9.18 amtlich bekanntgemachte Genehmigung anzufechten, besteht in einem Antrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Keine Chance im Eilverfahren

Und die Richter dort, so ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, lassen sich derartige Entscheidungen “nicht kurz vor Ultimo aufzwingen”. Hätte ver.di direkt im September 2018 rechtliche Schritte eingeleitet, wäre auf der Basis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes die Chance für ein Verbot gross gewesen. Aber jetzt, wenige Tage vor der Veranstaltung, würden vor Gericht die wirtschaftlichen Interessen der Händler (bereits erteilte Aufträge für Wareneinsatz, Werbung usw) schwerer wiegen, als die Sonntagsruhe und die Bedürfnisse der ArbeitnehmerInnen.

Keine Stellungnahme von Kühn

“Das Gericht hätte ver.di gefragt: warum seid ihr nicht schon vor vier Wochen gekommen?” Deren Antwort wäre zwar nachvollziehbar, aber nicht zielführend gewesen. Dennis Dacke, Pressesprecher des Landesbezirks Rheinland-Pfalz-Saar der Gewerkschaft hatte dieser Seite schon in der vergangenen Woche dargelegt, dass juristische Schritte ohne vorherige Prüfung durch einen Rechtsanwalt unverantwortlich seien. Der von ver.di beauftragte Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn (Leipzig) verweigerte am Montag eine Stellungnahme.

“weder partnerschaftlich noch fair”

Ver.di machte zwischenzeitlich in einer Erklärung deutlich, wo die Gewerkschaft die Hauptschuld für die terminliche Zwangslage sieht: bei der Stadtverwaltung. Hätte diese das Genehmigungsverfahren zeitiger abgeschlossen, wäre für alle Seiten eine rechtlich korrekte Klärung möglich gewesen. “Wir fordern von der Stadt Bad Kreuznach für alle zukünftigen geplanten verkaufsoffenen Sonntag eine so rechtzeitige Vorabinformation über Genehmigungen, dass wir als Angehörte auch noch so tätig werden können, das weder die Verwaltungsgerichtsbarkeit noch die Händler in Bedrängnis kommt,” fordert dacke folgerichtig und stellt fest: “Das Verhalten der Stadt ist weder partnerschaftlich noch fair”.

ver.di fordert frühzeitige Entscheidung

Das „Fristenspiel“ zeige nur Kalkül und habe wenig mit den Menschen zu tun. Die Verantwortung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Schutzvorschriften obliege der zuständigen Kommune. “Dass die Stadt Bad Kreuznach, in dem Wissen, dass sie nicht die einzige Kommune ist, die verkaufsoffene Sonntage durchführt, so handelt wie sie handelt widerspricht dem Gedanken der Verantwortung. Die Termine sind frühzeitig bekannt. Hier kann auch frühzeitig eine Genehmigung erteilt oder verwehrt werden.”