Wenn Rechtsanwalt Thomas Scheffler am Montag den 11. Juni 2018 um 22 Uhr erklärt, wie auch zur Nachtzeit eine städtische Grünanlage rechtskonform betreten werden darf, geht alles mit rechten Dingen zu. Dafür hat das Team Valentino am Freitag den 8.6.18 gesorgt. An diesem Tag erfolgte die amtliche Bekanntmachung der Stadt. Die Satzung gilt also ab diesem Zeitpunkt. Um 5 vor 12 reichten Antonio Valentino, Gabriele Stroh und Daniela Foos den nach § 6 nötigen Antrag bei der Stadtverwaltung ein.
Der Treffpunkt der Open-Air-Veranstaltung, die bei jedem Wetter stattfindet, an der Ecke Kirschsteinanlage / Mühlenstrasse vor dem Jugendzentrum liegt ausserhalb des Geltungsbereiches der Satzung. Aber die praktischen Übungen sollen ja in der Grünanlage stattfinden. Und durch den Antrag ist jetzt sichergestellt, dass alle TeilnehmerInnen des Grundkurses “zügiges Durchschreiten” ordnungsgemäss handeln. Wer sich vorab schon mal über den Wortlaut der brandneuen Satzung informieren möchte, findet diese auf der Stadtseite bad-kreuznach.de NICHT unter (rot-weiss) “Politik und Verwaltung” – Punkt “Stadtverwaltung”, Pfeil “Ortsrecht” (wo sie hingehören würde), sondern unter (rot-weiss) “Politik und Verwaltung”, Punkt “Politik (Stadtrat und Gremien)”, Pfeil “Sitzungen des Stadtrates”, “Sitzung am Donnerstag, 24. Mai 18″, ” Pfeil “Beschlussvorlagen” und dort TOP 10. Das Beweisfoto für die Antragstellung ist übrigens nicht gestellt. Es entstand im Vorzimmer der Oberbürgermeisterin, direkt nachdem die Kopie des Antrages mit Eingangsstempel gefertigt worden war …
Das Personal des Tiefbauamtes, das laut Satzung für derartige Anträge zuständig ist, nahm am Abgabetag an einer Informationsveranstaltung in Mainz teil, war aber dank einer Rufumleitung erreichbar (praktische Bürgerfreundlichkeit – es geht also). Daher wandte sich das Team Valentino an die Poststelle der Stadtverwaltung. Die verwies an das Vorzimmer der Oberbürgermeisterin. Der Antrag vom 6.6.18, abgegeben am 8.6.18 nachdem die amtliche Bekanntmachung in der Presse erfolgt war, im Wortlaut:
“Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung 660 Tiefbau und Grünflächen, Abteilungsleiterin Frau Corinna Peerdeman o.V.i.A., Viktoriastr. 13, 55543 Bad Kreuznach
Antrag nach § 6 der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Bad Kreuznach (Grünanlagensatzung) vom 24.5.18
Sehr geehrte Damen und Herren, für eine Veranstaltung am 11. Juni 2018 (Details unter tourismusbeitrag-so-nicht.de) stelle ich hiermit nach § 6 (Bewilligung von Ausnahmen) der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Bad Kreuznach (Grünanlagensatzung) vom 24.5.18 den Antrag für den Zeitraum von 22 Uhr bis 24 Uhr abweichend von § 2, Absatz 2, Ziffer 2
a. Fahrräder für die Dauer der Veranstaltung abstellen zu dürfen, ohne dadurch Einrichtungen zu beschädigen,
b. Roller mitführen zu dürfen und
c. organisatorische Massnahmen jedlicher Art von erheblichem Aufwand und Umfang durchführen und eine Menschenansammlung herbeiführen zu dürfen (ohne allerdings die Anlagenzwecke nach § 1 Abs 4 und 5 zu beeinträchtigen) und ggf eine Sammlung und Filmaufnahmen auch für gewerbliche Zwecke durchführen zu dürfen.
Wir laden einen Mitarbeiter Ihres Amtes ein der Veranstaltung beizuwohnen, um die Einhaltung der übrigen Satzungsbestimmungen zu überwachen. Kopie geht an die Polizeiinspektion Bad Kreuznach und das Ordnungsamt, damit diese Vorkehrungen treffen können. Mit freundlichen Grüssen Antonio Valentino”