Der Tourismusbeitrag ist nicht das einzige Possenspiel, das die Stadtverwaltung bietet. Die neueste Inszenierung heisst “Zügig Durchqueren”. Aufführungsort: die städtischen Parks- und Grünanlagen. Regie: Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann. In der Rolle der Guten: die Kontrollkräfte des Ordnungsamtes und die Polizei. Und die Schurkentruppe bilden wir, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Natürlich nicht alle. Nur jener Teil, zu dessen Verhaltensauffälligkeiten ein abendlicher oder sogar nächtlicher Aufenthalt in öffentlichem Grün gehört.
Die Handlung ist schnell erzählt. Weil Mitmenschen ohne eigenen Garten und mit nur begrenzter Einsicht in für das gedeihliche Zusammenleben erforderliche Verhaltensweisen im Sommer 2017 die Kirschsteinanlage für teilweise lautstarke Ruhestörung in der Nacht missbrauchten und den Ordnungskräften viel Arbeit machten, schlägt die Staatsmacht 10 Monate später gnadenlos zurück. Per Satzung. Die verbietet dort, gegenüber am Fischerplatz und im Schlosspark ab 22 Uhr und auf der Roseninsel und im Kurpark ab 24 Uhr den Aufenthalt. Aber nach den Worten der Verantwortlichen nicht so ganz ernst gemeint. Denn es soll keiner fortgejagt werden, der leise und brav ist. Aber juristisch schon eindeutig. Denn auch leise und brav ist künftig in städtischen Grünanlagen ganz offiziell nächtens verboten. Erlaubt ist wortwörtlich nur noch eines: zügiges Durchqueren. Sonst droht ein Bussgeld bis 5.000 Euro.
Strafe aus Unwissenheit
Aber was ist das? Zügiges Durchqueren? Wohl ein Fall für Interpretationsspezialisten, Improvisationskünstler und Bewegungsdynamiker. Die Stadtverwaltung, die ihr Obermodell Dr. Heike Kaster-Meurer alltäglich bei Allmöglichem abgelichtet präsentiert, hat versäumt auf der Stadtseite ein Mustervideo mit ihr einzustellen, auf dem die korrekten und die verbotenen Varianten des Durchquerens anschaulich gemacht werden. Daher besteht die Gefahr, dass auch ganz rechtstreue Bürgerinnen und Bürger aus reiner Unwissenheit ordnungswidrig handeln. Unwissenheit schützt aber nicht vor Strafe. Um die vermeiden zu helfen haben wir weder Mühen noch Kosten gescheut und bieten einen Grundkurs “Zügiges Durchqueren” an.
Rechtsanwalt Scheffler hilft
Termin ist der Montag, 11. Juni 2018 um 22 Uhr (zweiundzwanzig Uhr abends). Treffpunkt ist die Kirschsteinanlage Nähe Jugendzentrum Die Mühle ganz egal bei welchem Wetter. Denn auch ein Gewitter ist ja mal vorbei. Bitte wettergemässe Kleidung – idealerweise bequeme Freizeit- oder sogar Sportbekleidung – tragen. Als Referent steht Herr Rechtsanwalt Thomas Scheffler zur Verfügung. Der Grundkurs dauert max. 60 Minuten. Kursinhalt: Begriffsdefinitionen, rechtliche Erklärung, wie Ausnahmeanträge nach § 4 der Satzung zu stellen sind usw.