Stadtrechtsausschuss: Ergebnis erst im Laufe des April

Es steht seit dem 23.3.18 fest. Aber verkündet wird das Ergebnis erst mal nicht. Schon vor der Entscheidung hatte Nicola Trierweiler noch in der Sitzung erklärt: “Die Entscheidung wird den Beteiligten schriftlich zugestellt”. Bis es soweit ist, kann noch die ein oder andere Woche vergehen. “Im Laufe bis spätestens Ende April 2018” erfolge die schriftliche Ausfertigung teilte die Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses am 27.3.18 Valentinos Steuerberater auf dessen Anfrage mit. Trierweiler nimmt sich die Zeit, um eine Begründung vorzulegen, die möglichst umfassend auf die Argumente der Widerspruchsführers eingeht. Antonio Valenino findet das gut: “Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit”. Er hofft darauf, dass er dann endlich erfährt, wie sich die Stadtverwaltung konkret zu seinen im Widerspruchsverfahren vorgetragenen Kritikpunkten positioniert.

 

Warum kein Grundfreibetrag?

Valentino möchte z.B. wissen, ob es richtig ist, dass die GuT mit einem riesigen Kostenaufwand (im Ergebnis schlecht) schätzt, statt einfach die Umsatzzahlen beim Finanzamt abzufragen. Auch auf die Antwort, warum Schätzüberlegungen vor Bescheiderlass nicht schriftlich dokumentiert werden müssen, womit in seinen Augen Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird, ist er gespannt. Und auch auf die Frage, warum die GuT nicht allen Beitragspflichtigen 12 Euro erlässt (Grundfreibetrag) damit nicht nur jene in den Genuss dieser Begünstigung kommen, für die die GuT 12 Euro oder weniger Zahllast ausrechnet, hofft Antonio Valentino auf eine Antwort. 

Seine weitaus schwerwiegenderen Argumente, die die Rechtmässigkeit der Satzungen für 2016 und 2017 und das von der GuT GmbH durchgeführte Erhebungsverfahren in Frage stellen, durfte Valentino in der Sitzung des Stadtrechtsausschusses nicht vortragen. Also können diese Argumente vom Stadtrechtsausschuss auch nicht bewertet und in seine Entscheidung einbezogen werden. Für den Stadtrechtsausschuss gab es am 23.3.18 drei Möglichkeiten zu entscheiden:

 

Nicht clever

Option 1. Den Widersprüchen Valentinos stattzugeben. “Das wäre zwar in der Sache richtig. Aber das erwarte ich nicht” meint Valentino dazu. Zum einen bedürfe eine Zustimmung zu seinen Widersprüchen ja keine wochenlange Schreibarbeit für die Begründung: “Da müssten sie ja nur aus meinen Briefen zitieren” lacht Valentino. Zum anderen werde die Ausschussvorsitzende von der Stadtverwaltung bezahlt. Und Nicola Trierweiler vertritt Stadt und GuT sowohl gegen seine Normenkontrollklage beim OVG als auch gegen seinen Eilantrag für die Aussetzung der Vollziehung beim Verwaltungsgericht: “Frau Trierweiler kann ja nicht in diesen Verfahren alles verteidigen und rechtfertigen und dann zu meinen Widersprüchen sagen: die sind berechtigt”. Ob es seitens des Stadtrechtsamtes clever war, die selbe Amtsperson mit beidem zu beauftragen, mit der Verhandlung der Widersprüche und der Vertretung in den Hauptsacheverfahren, bezweifelt Valentino und ist sich sicher: “Das wird der Stadt noch auf die Füsse fallen”.

 

Strafschätzung

Option 2. Seine Widersprüche einfach ablehnen. Das ist in den Augen Valentinos aber so einfach gar nicht möglich, weil Nicola Trierweiler im Vorfeld der Sitzung genau das gemacht hatte, was die GuT über Monate verweigerte: sie erfragte beim Finanzamt Bad Kreuznach Valentinos Umsätze für 2016. Das Finanzamt antwortete erwartungsgemäss korrekt. Und daher steht nun fest, dass die in die Bescheide der GuT aufgenommene Schätzungen rund 240% über den tatsächlichen Umsätzen liegen. “Und schon dicht daneben ist auch vorbei” zitiert Valentino eine alte Volksweisheit. Und ernsthaft fügt er an: “Es war eben eine Strafschätzung.  Ich will nicht wie die wollen – und das haben sie mich spüren lassen”. Aber diese krasse “Verschätzung” führt nicht nur mathematisch, sondern auch juristisch zu einer positiven Bewertung der Widersprüche Valentinos: diese sind zu weit über die Hälfte zweifelsfrei berechtigt, weil von dem Gastronom mehr als doppelt so hohe Beiträge verlangt werden, als er nach der von ihm angegriffenen Satzungen zu zahlen hätte. Seine Widersprüche also einfach abzulehnen würde einer späteren gerichtlichen Überprüfung wohl kaum stand halten. Schon in der Stadtrechtsausschusssitzung hatte Dr. Vesper neue Bescheide angekündigt, in denen die vom Finanzamt genannten Umsätze zugrundegelegt werden sollen.

 

Über 50% gesenkt

Option 3. Daher geht Valentino davon aus, dass der Stadtrechtsausschuss das gemacht hat, was die Vorsitzende in der Sitzung als Möglichkeit vorgestellt hatte: Valentinos Widersprüche werden abgewiesen, aber statt der viel zu hohen Schätzungen der GuT setzt der Stadtrechtsausschuss die korrekten Werte des Finanzamtes in die Beitragsberechnung ein. Und senkt damit die angeforderten Beiträge um deutlich über 50%. Valentino frohlockt: “Ich hätte dann zwar auf dem Papier verloren, müsste allerdings weniger als die Hälfte bezahlen”. Eine Niederlage, die die anderen Beitragsschulder wohl eher als Sieg bewerten werden. “Wenn künftig die Verlierer einige hundert Euro sparen, dann möchten alle gern Verlierer sein”.