Kokser rammt auf der A 61 neben ihm fahrenden Pkw

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (30.9.2024) um 10:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 4856/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 44 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Dickenschied wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte April 2023 nach dem Konsum von Kokain und Methadon mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr auf der A 61 in Fahrtrichtung Koblenz teilgenommen haben. Hierbei sei er aufgrund eines drogenbedingten Fahrfehlers von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen neben ihm fahrenden Pkw geprallt. An dem anderen Pkw sei ein Schaden in Höhe von rund 2.000 Euro entstanden. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach