Sobernheimer fährt ohne Führerschein, Versicherung und Kennzeichen Krad

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (9.9.2024) um 10:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 13365/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 44 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Kennzeichenmissbrauch in Tateinheit mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Ende Juli 2023 in Bad Kreuznach mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er gewusst habe, dass er nicht im Besitz der für das Führen des Kraftrades erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Auch sei ihm bewusst gewesen, dass das Kraftrad nicht haftpflichtversichert und das Kennzeichen nicht zugelassen gewesen sei. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach