Sehr gut und weniger gut gemacht

Die für die Bewirtschaftung der städtischen Parkflächen zuständige BGK GmbH hat vor einigen Wochen den Parkplatz Holzmarkt mit einer Ladestation für E-Autos neu ausgestattet. Und die Stellplatzmarkierungen erneuert. Vorbildlich gelungen ist dabei die Ausweisung der Behindertenparkplätze. Die von den Betroffenen geforderte Mindestbreite von 3,50 Metern wurde sogar übertroffen. Leider werden diese Plätze nur sehr selten genutzt. Anders als etwa die auf dem Parkplatz in der Poststrasse.

Diese Behindertenparkplätze auf dem Parkplatz Holzmarkt sind vorbildlich breit. Leider kommt man von dort aber nur über Umwege in die historische Neustadt und in die Innenstadt.

Im Schatten der Nikolauskirche ist alles barrierefrei. Wer dort parkt und auf einen Rollstuhl oder andere Gehhilfen angewiesen ist, kann sich ohne Hindernisse in die historische Neustadt hinein bewegen. Das ist vom Parkplatz Holzmarkt aus gar nicht möglich. Denn sowohl der direkte Weg zur Van-Recum-Strasse als auch zur Gerbergasse führt nur über Treppen. Mit einem Rollstuhl müßte man einen langen Umweg fahren, der teils nur mit Strassenbenutzung zu einem Ziel in der Innenstadt führt.

Auch Behinderte fahren E-Autos und möchten diese laden. Das wird durch eine zu geringe Breite und den Poller erschwert oder im Einzelfall sogar verhindert.

Die Behindertenparkplätze dort sind also formal top. Praktisch aber fast ohne Wert. Die neu errichteten E-Ladestationen wurden in der zurückliegenden Sitzung des Behindertenbeirates deutlich kritisiert. Die amtierende Vorsitzende Anette Glöckner machte aus ihrer Verärgerung, dass die Verantwortlichen seit Jahren die Ratschläge der Betroffenen in den Wind schlagen kein Hehl. Dabei ist die von Glöckner vorgetragene Argumentationslogik überzeugend: die Politik möchte den Einsatz von E-Autos vervielfachen.

Und darf auch dabei schon wegen der grundgesetzlich allen Bürger*Innen garantierten Rechte keine Unterschiede machen zwischen Nichtbehinderten und Behinderten. Demzufolge müssen von Behinderten nutzbare E-Ladestationen ebenfalls mindestens 3,5 Meter breit sein. Und barrierefrei. Beides ist bei der nagelneuen Anlage am Holzmarkt – wie an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet – leider nicht der Fall.