2 Monate Knast für Wiederholungstäter in Sachen Beleidigung und Diebstahl

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (21.3.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 Js 8910/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 37 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen Diebstahls und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll sich Mitte März 2023 in einen Discounter-Markt in Rüdesheim begeben haben. Dort habe er eine Flasche Shampoo im Wert von 5,99 Euro in den von ihm mitgeführten Rucksack gesteckt in der Absicht, die Ware nicht zu bezahlen. Da der Angeklagte hierbei beobachtet worden sei, sei die Polizei benachrichtigt worden. Während der Wartezeit bis zum Eintreffen der Polizei habe der Angeklagte einen Zeugen unter anderem als „Drecksack“, „Arschloch“ und „Nazischwein“ bezeichnet. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach