Bewährung für das Verschaffen kinder- und jugendpornographischer Inhalte?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (11.3.2024) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 7 NBs 1021 Js 10368/21 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat einen 51 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Liebshausen (Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen im Rhein-Hunsrück-Kreis) wegen Verschaffens kinder- und jugendpornographischer Inhalte in zwei Fällen (Fälle 1 und 2) und wegen unerlaubten Besitzes jugendpornographischer Inhalte (Fall 3) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Mitte Mai 2020 einem Chatpartner per whatsapp zwei jugendpornographische Bilddateien übermittelt haben. Auch soll er von jenem Chatpartner eine kinderpornographische Bilddatei übermittelt bekommen haben.

Fall 2:

Weiterhin soll der Angeklagte im Zeitraum von Mitte Mai 2020 bis Anfang Juni 2020 von einem anderen Chatpartner nach vorangegangener Konversation per Facebook-Messenger eine jugendpornographische Bilddatei und drei kinderpornographische Bilddateien übermittelt bekommen haben.

Fall 3:

Schließlich soll der Angeklagte Ende Mai 2021 auf seinem Mobiltelefon neun Dateien mit jugendpornographischem Inhalt abgelegt gehabt haben.

Der Angeklagte hatte vor dem Amtsgericht einerseits die Tatvorwürfe eingeräumt, andererseits angegeben, dass er nicht um die Zusendung der Bilder gebeten und die Bilder gelöscht habe. Warum die Bilder noch auf dem Handy vorhanden gewesen seien, könne er sich nicht erklären. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 20.3.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach