So entscheidend sind 15 Zentimeter …

Gehwegparken ist nur dort ausnahmsweise erlaubt, wo der Gehweg ausreichend breit ist. Und die entsprechenden Schilder aufgestellt sind. Samt Markierungen auf dem Gehweg. An die müssen sich die Autofahrer*Innen natürlich auch halten. Was sie leider nicht machen. Aufgrund unserer Berichterstattung über die Sitzung des Behindertbeirates meldeten sich aus allen Teilen des Stadtgebietes Betroffene, die auf falsch geparkte Autos hinwiesen.

Der Pkw ist rund 15 Zentimeter zu weit auf dem Gehweg geparkt.

Unser Fotograf hat einen Fall in der Röntgenstrasse ins Bild gesetzt. Dort hat eine offenbar ängstliche und / oder mit unzureichenden Fahrfähigkeiten ausgestattete Person das Auto 15 Zentimeter zu weit auf den Gehweg gestellt. Mit der Folge, dass E-Fahrstühle und Rollatoren gar nicht mehr vorbeikommen. Und Passanten sich Mühe geben müssen, nicht gegen den Seitenspiegel zu laufen. Es sind nur 15 Zentimeter – die sind aber dort – und an anderer Stelle – entscheidend.

Und daher kann der Gehweg nicht mehr für seinen eigentlichen Zweck genutzt werden.