56jähriger soll 6jährige Verwandte sexuell missbraucht haben

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (26.1.2024) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 5 KLs 1023 Js 10774/22 jug) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 56 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach in zwei Fällen einen sexuellen Missbrauch eines Kindes sowie in einem weiteren Fall einen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes, jeweils in Tateinheit mit Körperverletzung, vor. Vom 2.7.2022 auf den 3.7.2022 habe die zum damaligen Zeitpunkt 6 Jahre alte Urenkelin der Mutter des Angeklagten bei der Mutter des Angeklagten in Bad Kreuznach übernachtet.

Der Angeklagte sei seinerzeit ebenfalls in dem Haus wohnhaft gewesen. Das Mädchen soll am 2.7.2022 den Angeklagten in dessen Zimmer aufgesucht haben, um mit diesem Playstation zu spielen. Bei mindestens zwei verschiedenen Gelegenheiten soll der Angeklagte an diesem Tag eine Vakuumpumpe an die nackten Brüste des Mädchens gehalten und das Gerät betätigt haben. Das Mädchen soll hierdurch Schmerzen gehabt haben. Zudem seien an den Brüsten des Mädchens zwei kreisrunde Hämatome entstanden. Am 3.7.2022 soll das Mädchen erneut den Angeklagten in dessen Zimmer aufgesucht haben.

Der Angeklagte soll daraufhin die Tür verriegelt und sich nackt ausgezogen haben. Sodann habe er erneut die Vakuumpumpe an die Brüste des Mädchens gehalten und das Gerät betätigt. Dies habe bei dem Mädchen erneut Schmerzen und blaue Flecken verursacht. Im Anschluss daran soll der Angeklagte ein lila Gummiteil, vermutlich einen Vibrator, in die Scheide des Mädchens eingeführt haben, indem er den Gegenstand durch die Unterhose des Mädchens in die Scheide gedrückt habe. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 31.1.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach