Aufstellungsversammlung der Wählergruppe Ippesheim am 18.1.

Über 33 Jahre nach dem Ende der DDR gibts zwar keine Einheitspartei mehr. Aber auf kommunaler Ebene vielerorts Einheitslisten. Das hat mehrere Gründe. In kleinen Gemeinden oder Ortsbezirken mit nur wenigen hundert Wahlberechtigten, gibt es oft keine Parteigliederungen oder Wählervereinigungen. Zudem sind in kleinen Einheiten die kommunalpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten schon aus finanziellen Gründen sehr begrenzt. Daher drängen sich gerade dort nicht die Bewerber*Innen für öffentliche Ämter.

Der kleinste Bad Kreuznacher Ortsbezirk Ippesheim mit nur etwa mehr als 400 Wahlberechtigten ist ein Beispiel für diese gesellschaftlich vernachlässigte Problematik. Dort findet auf Einladung der Wählergruppe Ippesheim am Donnerstag kommender Woche (18.1.2024) ab 20 Uhr in der Gemeindehalle am früheren Hartplatz eine öffentliche Aufstellungsversammlung für die Wahl des Ortsvorstehers und des Ortsbeirates statt. Der amtierende Ortsvorsteher Bernd Burghardt teilt dazu mit:

Es wird “auch bei der Kommunalwahl am 9.6.2024 im Stadtteil Ippesheim wieder eine einheitliche, parteiunabhängige Kandidatenliste geben, auf der sich jede/r engagierte Ippesheimer/in für den Ortsbeirat bewerben kann”. Wahlberechtigt nach Kommunalwahlgesetz (KWG) und Kommunalwahlordnung (KWO) ist jeder Einwohner und jede Einwohnerin aus dem Stadtteil, der/die am Tage der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet und seinen / ihren Hauptwohnsitz in Bad Kreuznach-Ippesheim hat. Die Tagesordnung deutet den erheblichen bürokratischen Aufwand an, sollte aber niemanden abschrecken. Jeder einzelne Schritt wird erklärt.

Tagesordnung

1. Regularien
1.1. Wahl der Versammlungsleiterin / des Versammlungsleiters
1.2. Wahl der Schriftführerin / des Schriftführers
1.3. Wahl der Mandatsprüfungskommission
1.4. Wahl der Zählkommission
1.5. Wahl / Bezeichnung von Vertrauensperson und Stellvertreter / in
1.6. Wahl von zwei Teilnehmerinnen / Teilnehmern zur eidesstattlichen Erklärung
1.7. Beschluss über Mehrfachnennungen von Kandidaten

2. Wahlhandlung
2.1. Vorschläge für das Amt des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin
2.2. Vorschläge für die Kandidatenliste
2.3. Kurzvorstellung der Kandidaten/innen
2.4. Geheime Wahl der Kandidaten/innen
2.5. Beschluss über die Reihenfolge auf der Liste

3. Abschluss
3.1. Feststellung von Einwänden gegenüber der Wahlhandlung
3.2. Versicherung an Eides statt (über die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl)
3.3. Unterstützungsunterschriften