Und sie böllern doch …

In der Stille der Nacht sind die Böller besonders laut zu hören. Seit vorgestern werden Menschen und Tiere tagsüber erschreckt und nachts aus dem Schlaf gerissen. Offiziell darf in Deutschland nur vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr geknallt werden. Bezogen auf die Uhrzeit gibt es kommunal sogar weitere Einschränkungen. Viele Hobby-Feuerwerker halten sich aber nicht daran. Insbesondere in der Bad Kreuznacher Innenstadt wurde bis heute früh um 3 Uhr hemmungslos geböllert. Anderenorts hatte die illegale Knallerei bereits schlimme Folgen.

Überall im Stadtgebiet liegen bereits seit dem vergangenen Donnerstag die Reste von Silvesterfeuerwerk.

So wurde am Donnerstagabend ein Hund auf der A 60 totgefahren und dabei neun Autos zum Teil schwer beschädigt. Nach Ermittlungen der Polizei die Folge einer vorgezogenen Silvesterböllerei in der Nähe des Autobahndreiecks Mainz. Die Polizei bittet dringend darum, “mit Böllern verantwortungsbewusst umzugehen.” Hundehalter sollten bis nach Silvester gut auf ihre Tiere achtgeben und sie sichern, “um ein Entlaufen zu verhindern”. Was gerade innerstädtisch nicht beachtet wird: in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern (historische Neustadt) und Bereichen mit großer Menschenansammlung ist es demnach generell verboten.

Verstöße können jeweils als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Viel härter wird der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk (“Polenböller”) bestraft. Nämlich als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden. Ein weiterer Grund zum Einhalten der zeitlichen Begrenzung für das Böllern – oder den Verzicht darauf – sind die Wahrnehmung des Feuerwerkes durch Kriegstraumatisierte. Kriegsgeflüchtete, die das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester nicht kennen, sollten über diese Tradition deshalb am besten vorab informiert werden.