Hat die 29jährige Tochter im Wohnhaus der Mutter randaliert?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet am Dienstag der neuen Woche (19.12.2023) beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1024 Js 18759/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 29 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagte soll sich Mitte September 2022 zu einem Anwesen in Bad Kreuznach begeben haben, in welchem ihre Mutter wohnhaft gewesen sei.

Im Keller des Anwesens habe sie darauf gewartet, dass ihre Mutter sie in ihre Wohnung hineinlässt.  Aus Ärger darüber, dass ihre Mutter sie sodann jedoch nicht hineingelassen habe, habe sie eine Tür von einem Sicherungskasten abgerissen und mehrere Kabel von der Decke gezogen. Hierdurch sei ein Schaden in Höhe von 350 Euro entstanden. Die Angeklagte hat die ihr zur Last gelegte Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach