Beim Gerangel ums Telefon der Mutter unbeabsichtigt auf den Mund geschlagen

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Die beiden nächsten Termin dieser Art finden am heutigen Donnerstag (23.11.2023) beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) statt. Der erste um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 16599/21 – Berufungssache). Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat eine 44 Jahre alte erheblich und einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Duisburg wegen vorsätzlichen Zulassens des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt.

In Tateinheit mit fahrlässigen Gestattens des Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrags zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Im November 2021 soll die Angeklagte zugelassen haben, dass ihr damaliger Verlobter mit ihrem nicht haftpflichtversicherten Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnahm, obwohl sie wusste, dass er nicht im Besitz der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis war.

Der zweite Termin beginnt um 14 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1024 Js 14012/22 – Berufungssache). Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 31 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Bärenbach wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im August 2022 seiner Mutter im Rahmen eines Gerangels um ein Telefon unbeabsichtigt auf den Mund geschlagen haben. Der Angeklagte hat sich hierzu geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach